06.06.2013 - Wahlhelfer für die Bundestagswahl gesucht

Für die Bundestagswahl am 22. September 2013 sucht die Stadt Neuss dringend noch Wahlhelferinnen und ...

...Wahlhelfer. Wahlhelfer kann sein, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und mindestens seit drei Monaten vor dem Wahltag den Hauptwohnsitz in Deutschland hat. Die Wahlhelfer überprüfen die Wahlbenachrichtigungskarten oder den Ausweis der Bürgerin¬nen und Bürger, kontrollieren die Wahlberechtigung mit Hilfe des Wählerverzeichnisses und stellen das Wahlergebnis fest. Wahlhelferinnen und –helfer werden jedoch nicht den gesamten Sonntag benötigt. Von den als Wahlvorstand eingesetzten Personen müssen immer nur drei anwesend sein. Lediglich um 7.15 Uhr und 18 Uhr treffen sich alle Wahlhelfer. Das Wahlamt ist bemüht, die Wahlhelferinnen und –helfer wunschgemäß einzusetzen. Jede Wahlhelferin und jeder Wahlhelfer erhält für diese ehrenamtliche Tätigkeit 25 Euro. Für die Besetzung der 90 Wahllokale, der 29 Briefwahllokale und als Ersatzkräfte werden rund 1.000 Personen benötigt. Freiwillige, die weitere Informationen benötigen oder sich als Wahlhelfer melden möchten, können sich unter der Rufnummer 02131/90-3210 direkt an das Wahlamt wenden oder sich auf der Homepage der Stadt Neuss unter der Rubrik Wahlportal der Stadt Neuss, direkt als Wahlhelferin oder Wahlhelfer melden.