20.01.2015 - Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen

Verpflichtung besteht in den Wasserschutzgebieten...

...Fristen festgelegt – Betroffene werden angeschrieben

Rund 3.000 Neusser Grundstückseigentümer werden in den kommenden Tagen Post von der Infrastruktur Neuss AöR (ISN) erhalten. Darin wird ihnen mitgeteilt, dass sie innerhalb festgelegter Fristen eine Zustands- und Funktionsprüfung ihrer privaten Abwasseranlagen durchführen müssen. Die gesetzlichen Überwachungspflichten der sogenannten Dichtheitsprüfungen  sind in Nordrhein-Westfalen in der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser geregelt. Demnach müssen Abwasserleitungen regelmäßig auf ihren Zustand und ihre Funktion geprüft werden, damit die Abwasserableitung sichergestellt wird und das Abwasser nicht im Boden versickert und dabei möglicherweise das Grundwasser verunreinigt. Diese gilt für die öffentliche Kanalisation genauso wie für private Grundstücke.
„Lediglich etwa 3.000 der über 30.000 Neusser Grundstückseigentümer sind von der Änderung des Landeswassergesetzes NRW und der Verordnung der Landesregierung betroffen“, erklärt der zuständige ISN-Bereichsleiter Stadtentwässerung Wilhelm Heiertz. In der Oktobersitzung des Stadtrates wurde die Änderung der Entwässerungssatzung der InfraStruktur Neuss AöR beschlossen. Die Satzung regelt entsprechend den Landesvorgaben, wer zeitnah der Verpflichtung zur Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen nachkommen muss. „Grundstückseigentümer, die in den festgesetzten Wasserschutzgebieten Broichhof und Mühlenbusch leben, müssen ihre privaten schmutzwasserführenden Abwasserleitungen bis Ende 2020 prüfen lassen. Sind die Leitungen jedoch vor 1965 verlegt worden, muss die Prüfung schon bis Ende 2015 erfolgen. Dies gilt auch für gewerbliche und industrielle Abwässer, wenn die Leitungen vor 1990 verlegt wurden“, so Wilhelm Heiertz weiter.

Außerhalb der beiden Wasserschutzgebiete sind weiterhin bis Ende 2020 lediglich solche bestehenden Abwasserleitungen zu prüfen, die zur Fortleitung industriellen und gewerblichen Abwassers dienen, für das Anforderungen in einem Anhang der Abwasserverordnung festgelegt sind.
Fazit: Durch die Neufassung der Entwässerungssatzung  entfällt die Verpflichtung zur zeitnahen Untersuchung privater Abwasseranlagen für alle Neusser Grundstücke außerhalb von festgesetzten Wasserschutzzonen.
Die InfraStruktur Neus AöR wird in den kommenden Tagen alle betroffenen Grundstückseigentümer in den festgesetzten Wasserschutzzonen schriftlich auf ihre Verpflichtung hinweisen und dabei auch konkrete Hinweise und Tipps zur richtigen Umsetzung geben. Die Mitarbeiter der ISN werden auch telefonisch als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.