16.03.2015 - swn erwirken einstweilige Verfügung gegen RWE Vertrieb AG
Bei Zuwiderhandlung Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht / Vertriebsmitarbeiter verhielten sich wiederholt wettbewerbswidrig
Die Stadtwerke Neuss haben sich erneut juristisch erfolgreich gegen wettbewerbswidriges Verhalten auf dem Strommarkt gewehrt. Das Landgericht Düsseldorf (7. Kammer für Handelssachen) hat am 26. Februar 2015 per Beschluss eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen RWE Vertrieb AG aus Dortmund erlassen. Das Gericht folgte damit zum zweiten Mal dem Antrag der Stadtwerke Neuss und entschied – wegen besonderer Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung - kostenpflichtig gegen die RWE-Vertriebstochter. Dem Unternehmen ist es damit untersagt, „zum Zwecke der Werbung und des Vertriebs eigener Produkte von eigenen Mitarbeitern und/oder für sie tätigen Vertriebsdienstleistern gegenüber Dritten eine wie auch immer geartete Verbindung zur Antragstellerin zu behaupten.“
Für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen das gerichtliche Verbot ist dem Unternehmen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht worden.
In Neuss waren in den vergangenen Monaten wiederholt Mitarbeiter im Auftrag der RWE Vertrieb AG in der Manier sogenannter „Drücker“ von Haustür zu Haustür unterwegs, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Stromverträge angeboten haben. Die Personen stellten dabei folgende falsche Behauptungen auf:
1. RWE sei „Hauptstromversorger“ der Stadtwerke Neuss.
2. Die Stadtwerke Neuss seien nur die „Verwaltung der RWE“ und fielen demnächst ganz weg.
3. Stadtwerke-Kunden würden demnächst automatisch von RWE mit Energie beliefert.
4. Kunden der Stadtwerke Neuss seien verpflichtet, sich bei RWE zu melden und dort Energielieferverträge abzuschließen.
Diese von mehreren Stadtwerke Neuss-Kunden beschriebenen Vertriebsmethoden sind wettbewerbsrechtlich unzulässig und entsprechen der Vorgehensweise von sogenannten Drückerkolonnen.
„Wir stellen uns dem gewünschten Wettbewerb auf den liberalisierten Energiemärkten. Gegen wettbewerbswidriges Verhalten wehren wir uns dagegen mit allen rechtlichen Mitteln. Wir fühlen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt, da das Landgericht Düsseldorf erneut schnell und vollumfassend unserer Argumentation gefolgt ist und die beantragte einstweilige Verfügung gegen den RWE-Vertrieb erlassen hat. Wir werden nun intensiv beobachten, ob sich das Unternehmen fortan an den richterlichen Erlass hält“, erklärt die Stadtwerke Neuss-Geschäftsführer Heinz Runde. Im Jahr 2014 hatte das Landgericht Düsseldorf auf Antrag der Stadtwerke Neuss wegen ähnlich gelagerter Fälle bereits eine einstweilige Verfügung gegen die RWE Vertrieb AG erlassen.
Sollte es weiterhin Fälle geben, in denen von RWE eingesetzte Vertriebsmitarbeiter sich als Mitarbeiter der Stadtwerke Neuss ausgeben oder behaupten, in deren Auftrag zu handeln, bitten die swn ihre Kunden, sich umgehend zu melden.
Allen Kunden, die Hilfestellung bei der Rückabwicklung der so etwaig geschlossenen Verträge wünschen, können sich gerne an die Stadtwerke wenden. Hierfür steht sowohl die kostenlose Hotline 0800 – 5310135 als auch die E-Mail-Adresse info@stadtwerke-neuss.de zur Verfügung.