27.03.2015 - Bürgermeister- und Landratswahl

Die Stadt Neuss sucht noch Wahlhelferinnen ...

... und Wahlhelfer für die Bürgermeister- und Landratswahl am Sonntag, 13. September 2015. Sollte keiner der Bewerber im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der Stimmen erhalten, findet am Sonntag, 27. September 2015, eine Stichwahl statt. Auch für diesen Termin werden bereits jetzt vorsorglich Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. Insgesamt werden für jeden Termin rund 1.100 Personen für die Besetzung der 91 Wahllokale, der 29 Briefwahllokale und als Ersatzkräfte benötigt.
Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann sein, wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes besitzt und mindestens seit 16 Tagen vor dem Wahltag den Hauptwohnsitz in Neuss hat.
Die Aufgaben der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer umfassen das Überprüfen der Wahlbenachrichtigungen oder der Personalausweise, die Kontrolle der Wahlberechtigung mit Hilfe des Wählerverzeichnisses und die Feststellung des Wahlergebnisses. Dabei müssen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nicht den gesamten Sonntag im Wahllokal verbringen, da immer nur mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein müssen. Lediglich um 7.15 sowie um 18 Uhr trifft sich der gesamte Wahlvorstand. Für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer jeweils 30 Euro. Das Wahlamt bemüht sich, die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer an ihren Wunschorten einzusetzen.
Freiwillige, die weitere Informationen benötigen oder sich melden möchten, können sich telefonisch unter 02131/90-3210 oder -3299 an das Wahlamt wenden. Eine Meldung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer ist auch im Internet im Wahlportal der Stadt Neuss auf www.neuss.de möglich.