23.05.2016 - Mehr Service und leicht verständlich

Auch die Stadtwerke Neuss setzen die „neue“ Kurzstrecke um

Ab dem 1. Juni gibt es neue, harmonisierte Regelungen für Kurzstreckenfahrten im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), zu dem auch die Stadtwerke Neuss gehören. Kurzstrecke bedeutet ab dem Stichtag, dass die Fahrgäste nach dem Einstieg in die Stadtwerke-Busse fast ausnahmslos im gesamten Streckennetz der Stadtwerke Neuss drei Haltestellen fahren können. Mit der Kurzstreckenreform geht für die Kunden im Online-Bereich eine Serviceoffensive einher: So können die Kurzstrecken jetzt auch über die elektronische Fahrplanauskunft (EFA) angezeigt werden. Zudem sind online-Tickets, also HandyTicket und das Internet-Ticket zum Ausdrucken, jetzt auch in der Kurzstrecke erhältlich. Besonders günstig wird es dort mit dem neuen 10erTicket. Im Vergleich zum EinzelTicket sinkt der Preis beim 10erTicket um 17 Prozent.

„Mit dem neuen Kurzstreckenticket wollen wir zum Teil bestehende Zugangshemmnisse abbauen, es dem Kunden leichter machen und den Komfort erhöhen. Die Drei-Haltestellen-Regelung haben wir zudem mit unseren Nachbarn von der Rheinbahn abgestimmt. In vielen Fällen werden zum Kurzstreckentarif künftig längere Fahrstrecken als bisher möglich sein“, erklärt Jörg Steinfort, Leiter Marketing und Vertrieb bei den Verkehrsbetrieben der Stadtwerke Neuss. Bislang endete die Kurzstecke nach spätestens 1,5 Kilometern. Mit der Neuregelung wird es auch längere Wegstrecken zum Kurztickettarif geben.

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