31.05.2016 - Keine Denkverbote bei Zusammenarbeit zwischen Stadt und Kreis

Zu einem Treffen auf Arbeitsebene kamen heute Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und Bürgermeister Reiner Breuer...

... im Neusser Rathaus zusammen. Begleitet wurden sie von Mitgliedern der Dezernentenkonferenz des Kreises und des Verwaltungsvorstandes der Stadt. Im Mittelpunkt stand das Thema der Zusammenarbeit zwischen den beiden Verwaltungseinheiten. Bürgermeister Breuer betonte, dass es für ihn bei einer Kooperation keine Denkverbote gebe. Schließlich könne die interkommunale Zusammenarbeit überaus positive Beispiele vorweisen. Dies - und da stimmten Landrat und Bürgermeister vollkommen überein - sei zum Beispiel die erfolgreiche Fusion im Bereich der IT.

Gestern hatte die Verbandsversammlung der ITK Rheinland einstimmig die Aufnahme der Stadt Mönchengladbach in den Verbund beschlossen und so eine Erweiterung der interkommunalen Kooperation herbeigeführt. Die positiven Effekte dieser Fusion machen sich konkret in der Stadtkasse bemerkbar. So spart die Stadt Neuss durch die neue IT-Konstellation zukünftig über 200.000 Euro im Jahr ein.

Ein weiteres Thema der gemeinsamen Sitzung war der Breitbandausbau und dessen Förderung durch Bund und Land. Hier machte Landrat Petrauschke deutlich, dass vor dem Hintergrund des neuen E-Government-Gesetzes des Landes, aber auch durch die rasante technische Entwicklung der Ausbau der Breitbandnetze dringend erforderlich sei. Durch entsprechende Kooperationsprojekte können erhebliche Fördermittel des Bundes akquiriert werden.

Der Landrat berichtete über ein Integrationskonzept, das der Kreis zurzeit auf den Weg bringt, um Flüchtlingen die gesellschaftliche Eingliederung zu erleichtern. Thematisiert wurde weiterhin die Entwicklung der Förderschullandschaft, bei der beide Seiten Kooperationsmöglichkeiten sehen. Die interkommunale Zusammenarbeit bei der Beihilfe, die Notwendigkeiten eines verstärkten Wohnungsbaus und der Autobahnanschluss Delrath waren schließlich weitere Themen auf der Tagesordnung der Verwaltungsspitzen von Kreis und Stadt.