16.09.2016 - Das Menschenrecht auf Nahrung

Die deutsche Verfassung kennt keine sozialen Menschenrechte, aber diese sind seit fast 50 Jahren...

...trotzdem verbindliches Recht durch den UN-Sozialpakt. In der Veranstaltungsreihe "50 Jahre UN-Sozialpakt" thematisiert die Volkshochschule in Zusammenarbeit mit FIAN e.V. und der NEWI e.V. in einem Vortrag das Menschenrecht auf Nahrung. Jeder Mensch hat ein Recht auf Nahrung? So einfach diese Aussage daher kommt, so unbekannt ist der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, in dem das Recht auf Nahrung und weitere existenzielle Menschenrechte verbrieft sind. In einem Vortrag am Dienstag, 20. September 2016, 19.30 Uhr, im Raum E.129, in der Volkshochschule wird Ruth Falk vom FoodFirst Informations- & Aktions-Netzwerk (FIAN) in das Thema einführen und am Beispiel des Menschenrechts auf Nahrung der Frage nachgehen, welche Bedeutung dieses Recht global gesehen und für Deutschland hat. Wann kann man von einer Verletzung dieses Rechts sprechen und was hat das Recht auf Nahrung mit dem Nahrungsangebot in unseren Supermärkten zu tun? Wer bestimmt was wir essen und welche Alternativen gibt es? Diese Veranstaltung wird von der Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW sowie von Engagement Global im Auftrag des BMZ gefördert. Der Eintritt ist frei.

Volkshochschule