28.09.2018 - Erstmalige Veröffentlichung von Immobilienrichtwerten für Ein- und Zweifamilienhäuser in der Stadt Neuss

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neuss...

...hat erstmalig Immobilienrichtwerte für Ein- und Zweifamilienhäuser in Neuss abgeleitet und beschlossen. Die insgesamt 96 Immobilienrichtwerte sollen dem Bürger eine fundierte Orientierung auf dem Grundstücksmarkt im Bereich der bebauten Grundstücke bieten und darüber hinaus den Markt transparenter und übersichtlicher gestalten.

Mit den Immobilienrichtwerten ist es möglich schnell und einfach eine Preiseinschätzung für Ein- und Zweifamilienhäuser zu erhalten. Damit reagiert der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neuss auf die immer häufiger aufkommende Nachfrage an Preisauskünften für bebaute Grundstücke. Aufgrund der hohen Verkaufszahlen im Bereich der bebauten Grundstücke in den letzten Jahren ist es möglich geworden, aussagekräftige Marktdaten abzuleiten und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Veröffentlicht sind die Immobilienrichtwerte wie auch die Bodenrichtwerte unter www.boris.nrw.de und können dort kostenlos eingesehen werden. Ähnlich wie bei den Bodenrichtwerten sind die Immobilienrichtwerte über Lagemerkmale in Richtwertzonen eingeteilt. Jede Zone hat einen lagetypischen Richtwert, der auf die individuellen Merkmale eines Ein- und Zweifamilienhauses über Umrechnungskoeffizienten angepasst werden kann. Dadurch ist man in der Lage für jede individuelle Immobilie einen angepassten Schätzwert zu bestimmen.

Die Anpassung des Immobilienrichtwertes auf die individuellen Merkmale einer Immobilie kann über den Immobilienpreisrechner, der ebenfalls kostenlos auf dem Portal angeboten wird, bestimmt werden. Dabei muss der Nutzer lediglich die wertbeeinflussenden Merkmale wie Wohnfläche, Ausstattung oder Alter der Immobilie auswählen. Diese Einflüsse werden dann automatisch mit dem Immobilienwert verrechnet und als Ergebnis erhält man einen Schätzwert für die Immobilie inklusive Bodenwert. Eine Fortschreibung der Immobilienrichtwerte erfolgt in Zukunft wie auch bei den Bodenrichtwerten zum 1. Januar des Jahres.