17.03.2020 - Einschneidende Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus

Freizeiteinrichtungen geschlossen, Einrichtungshäuser und Einkaufszentren nur für täglichen Bedarf geöffnet, Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen massiv eingeschränkt.

Zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus hat die Stadt Neuss einschneidende Maßnahmen angeordnet. Die auf Weisung des Landes Nordrhein-Westfalen erlassene Allgemeinverfügung sieht vor, dass Freizeiteinrichtungen wie Bars, Diskotheken, Theater und Museen, aber auch Fitnessstudios und Schwimmbäder geschlossen werden. Gleiches gilt für Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen oder Musikschulen. Auch Spielhallen, Wettbüros und andere Gewerbe sind nicht mehr geöffnet.
Ziel der Maßnahmen ist es, Sozialkontakte erheblich einzuschränken. Dadurch soll die weitere Ausbreitung des Virus verhindert werden. Die Stadtverwaltung Neuss appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, ihre eigenen privaten Kontakte so weit wie eben möglich zu reduzieren. Auch Menschen ohne erkennbare Krankheitssymptome können bereits mit dem Corona-Virus infiziert sein und Menschen in ihrer Umgebung anstecken. Da eine Infektion insbesondere für alte und kranke Mitbürgerinnen und Mitbürger gefährlich ist, werden die Besuchsmöglichkeiten in Krankhäusern, Alten- und Pflegeheimen massiv eingeschränkt. Auch Orte, an denen vergleichsweise viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, wie Einrichtungshäuser oder Einkaufszentren, werden ganz oder teilweise geschlossen. Restaurants bleiben geöffnet, hier gelten jedoch strenge Abstandsregeln zwischen den Tischen.
Alle Regelungen können in der Allgemeinverfügung nachgelesen werden, die unter www.neuss.de verfügbar ist.