01.04.2020 - Neusser Bauverein

Neusser Bauverein verspricht Mietern in der Corona-Krise individuelle Lösungen.

Die Neusser Bauverein AG steht auch in dieser schwierigen Corona-Krise ihren rund 21.000 Mietern weiterhin zur Seite. „Kein Mieter beim Neusser Bauverein muss befürchten, seine Wohnung wegen dieser Krise zu verlieren“, sagt Vorstandsvorsitzender Frank Lubig. Er verweist auf die seit
Jahren sozialverträglich gelebte Praxis beim größten Wohnungsunternehmen im Rhein-Kreis Neuss, individuelle Lösungen bei Zahlungsschwierigkeiten zu finden.

„Unsere Kundenservice- und Vermietungsteams sind jederzeit für Gespräche offen und vermitteln auf Wunsch auch Gespräche mit unseren Sozialpartnern“, sagt Prokurist und Leiter des Bestandsmanagements, Niki Lüdtke. Diese können dabei unterstützen, Wohngeld oder andere sozialrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

„Wenn Probleme bestehen, können individuelle Mietzahlungsvereinbarungen geschlossen werden. Das war in der Vergangenheit so und wird auch in Zukunft möglich sein“, sagt Niki Lüdtke. Wichtig sei, dass die betroffenen Mieter bei Zahlungsschwierigkeiten sich umgehend mit ihrem Kundenservice- und Vermietungsteam in Verbindung setzen. „Bitte beachten Sie, dass wir nur dann helfen können, wenn wir nachvollziehbar wissen, wie es zu der Verzögerung kam“, so Lüdtke.

Dass die Zeiten für Mieter schwierig sind, haben auch der Bundestag und der Bundesrat erkannt und dazu ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie gefasst, in dem auch der Schutz von Mietern geregelt ist. Hierin ist klar gestellt, dass unabhängig von der Corona- Pandemie der Mieter zur fristgerechten Mietzahlung verpflichtet ist. Der Vermieter kann zwischen April und Juni 2020 dem Mieter aufgrund von Mietrückständen aber nicht fristlos kündigen, wenn der Mieter glaubhaft nachweisen kann, dass er in Folge der COVID19-Pandemie zeitweise keine Miete zahlen kann. Zur Glaubhaftmachung kann er sich entsprechender Nachweise, einer Versicherung an Eides Statt oder sonst geeigneter Mittel bedienen. Hierfür kommen in Frage: Der Nachweis der Antragstellung beziehungsweise die Bescheinigung über die Gewährung staatlicher Leistungen wie Wohngeld oder andere sozialrechtliche Ansprüche, Bescheinigungen des Arbeitgebers oder andere Nachweise über das Einkommen
beziehungsweise über den Verdienstausfall. Dem Mieter wird die Möglichkeit eingeräumt seine Mietschulden bis Juni 2022 zu begleichen.

Gibt es Zahlungsrückstände aus früheren Zeiträumen, die zur Kündigung berechtigen oder sonstige Kündigungsgründe, wie mietvertragswidriges Verhalten (Lärm, Tätlichkeiten, Vandalismus) ist eine Kündigung weiterhin zulässig.

„Ziel des Gesetzes ist es, aus der Corona-Krise keine Krise der Wohnungslosigkeit zu machen. Den Mietern wird jetzt mehr Zeit eingeräumt, ohne den Verlust der Wohnung fürchten zu müssen", erläutert Vorstandsmitglied Dirk Reimann.

Das neue Gesetz gilt auch für Gewerbetreibende, damit diese nicht die Grundlage ihrer Erwerbstätigkeit verlieren. Selbstverständlich steht der Bauverein auch in den schwierigen Zeiten seinen gewerblichen Mietern zur Seite, um gemeinsame Lösungen zu finden.

Der Neusser Bauverein berät zu dem Thema telefonisch unter den bekannten Nummern der Kundenservice- und Vermietungsteams, montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr. Zudem ist auf der Internet-Seite neusserbauverein.de/coronavirus eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen und Antworten zu dem Thema bereitgestellt.

Weitere Infos:
https://www.neusserbauverein.de/coronavirus/