21.08.2020 - Wahlbenachrichtigungen zur Wahl des Integrationsausschusses verschickt

Wer glaubt wahlberechtigt zu sein, aber keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich beim Wahlamt melden

Neben den Kommunalwahlen findet am 13. September auch die Wahl des Integrationsausschusses statt. Für diese Wahl sollten mittlerweile alle Wahlbenachrichtigungen zugegangen sein. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich schnellstmöglich beim Wahlamt per E-Mail an wahlamt@stadt.neuss.de oder telefonisch unter 02131/903244 melden.
Wahlberechtigt für die Wahl des Integrationsausschusses ist, wer nicht Deutsche oder Deutscher nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist (also eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt), die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder die deutsche Staatsangehörigkeit als Kind ausländischer Eltern durch Geburt im Inland erworben hat, wobei ein Elternteil seit mindestens acht Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung haben muss. Zusätzlich muss die Person am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein (also vor dem 13. September 2004 geboren sein), sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl in Neuss ihre Hauptwohnung oder alleinige Wohnung haben.
Alle Informationen zur Wahl des Integrationsausschusses sind auch im Internet unter www.neuss.de/wahlportal erhältlich.