10.09.2020 - Wählen unter Pandemie-Bedingungen

In den Wahllokalen sind Mund-Nasen-Bedeckungen Pflicht, ein eigener Stift zur Stimmabgabe wird empfohlen

Bei der Kommunalwahl am Sonntag, 13. September 2020, sind die Wählerinnen und Wähler laut Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in den Wahllokalen verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Stadtverwaltung Neuss empfiehlt außerdem, einen eigenen Stift zur Stimmabgabe zu nutzen, um das Risiko einer Infektion mit Covid-19 zu verringern. Für alle, die keinen eigenen Stift mitbringen, liegen natürlich wie sonst auch Stifte in den Wahlkabinen bereit. Diese werden regelmäßig von den Mitgliedern des Wahlvorstandes gereinigt.

(Stadt:10.09.2020/Spa)