09.11.2020 - Volkstrauertag - Absage zentraler Gedenkveranstaltung

Feierlichkeiten am 15.11. wegen aktueller Coronaschutzverordnung nicht möglich

Aufgrund der aktuellen Änderungen der Coronaschutzverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie kann die feierliche Gedenkstunde für die Opfer der Kriege und Gewaltherrschaft am Volkstrauertag, Sonntag dem 15. November 2020, nicht stattfinden.

Trotz der Absage der zentralen Gedenkveranstaltung wird Herr Bürgermeister Reiner Breuer gemeinsam mit dem Beigeordneten Dr. Matthias Welpmann zum ehrenden Gedenken an die Gefallenen, Vermissten, Verwundeten, Vertriebenen und Ermordeten der beiden Weltkriege und aller Kriege Kränze auf dem Ehrenfriedhof und Alliiertenfriedhof an der Rheydter Straße Kränze niederlegen. Ein weiterer Kranz wird traditionell am Zeughaus zu finden sein.

Der Volkstrauertag ist ein staatlicher Gedenktag und findet alljährlich zwei Wochen vor dem 1. Advent statt. In vielen Kommunen organisieren Mandatsträger, Mitglieder des Volksbundes, aber auch andere Vereine
Gedenkveranstaltungen zur Erinnerung an die Toten von Krieg und Gewaltherrschaft. Am Vortag führen Landtag NRW, Landesregierung NRW und Volksbund NRW traditionell eine gemeinsame zentrale Gedenkveranstaltung durch.

1922 ins Leben gerufen, diente der Volkstrauertag zunächst dem Gedenken der Toten des Ersten Weltkrieges. Die Nationalsozialisten benannten den Tag in „Heldengedenktag“ um und stellten ihn in den Dienst ihrer kriegsverherrlichenden Propaganda. Seit 1945 wird am Volkstrauertag auch der zivilen Opfer des Krieges gedacht. So treten neben die toten Soldaten auch die Frauen, Kinder und Männer, die in den besetzten Ländern und in Deutschland zu Opfern von Krieg und Gewalt geworden waren. Hierzu zählen ausdrücklich auch die Menschen, die aus politischen, religiösen, so genannten „rassischen“ oder anderen Gründen verfolgt und ermordet worden waren.

Der Volkstrauertag mahnt zur Versöhnung, zur Verständigung und zum Frieden. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neuss können gerne unter Einbehaltung der Corona-Schutzverordnung am Volkstrauertag oder auch an den Folgetagen die Gedenkstätten besuchen.

(Stand: 09.11.2020/Bu)