06.04.2021 - Zugang Stadtbibliothek

Ab sofort nur mit negativem Schnelltest

Aufgrund der neuesten Coronaschutzverordnung des Landes NRW und der Entwicklung der 7-Tage-Inzidenzen im Rhein-Kreis-Neuss sowie einer Allgemeinverfügung des Rhein-Kreises-Neuss ist die Stadtbibliothek Neuss ab sofort bis auf Weiteres nur noch für Personen zugänglich, die ein negatives Testergebnis eines Covid-19-Schnelltestes vorweisen können, das nicht älter als 24 Stunden ist. Eine Liste der in Frage kommenden Testzentren steht unter https://www.neuss.de/testmoeglichkeiten zur Verfügung. Führungen oder Veranstaltungen können weiterhin leider nicht stattfinden.
Die Außenrückgabe ist auch ohne Testergebnis zugänglich, auch dort sind die Sicherheitsabstände zum Infektionsschutz einzuhalten. Wer kein Testergebnis vorlegen kann oder möchte, kann Leihfristen online, per E-Mail oder telefonisch verlängern lassen.
Alle digitalen Services stehen weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung. Voraussetzung hierfür ist, dass der Bibliotheksausweis gültig ist. Wer noch keinen Bibliotheksausweis hat, kann die kostenfreie Anmeldung zu den digitalen Services unter dem folgenden Link nutzen: www.stadtbibliothek-neuss.de/anmeldung-fuer-die-onleihe/. Dieser ermöglicht den Zugang zu allen digitalen Services, welche bequem von zu Hause aus genutzt werden können – rund um die Uhr und ohne zusätzliche Gebühren: Hierzu zählt zum Beispiel die virtuelle Zweigstelle „Onleihe“ mit weit über 20.000 eBooks, eAudios und eZeitschriften. Mit „Rosetta Stone“ steht ein Sprachlernportal zum Erlernen von mehr als 30 Fremdsprachen zur Verfügung. Der „PressReader“ hingegen ermöglicht den Zugriff auf über 5.000 nationale und internationale Zeitungen und Zeitschriften aus 100 Ländern in 60 Sprachen. Auch die Nachschlagewerke „Encyclopedia Britannica“, „Munzinger“ (Länder- und Personensuche) können uneingeschränkt von zu Hause aus genutzt werden. Weitere Informationen zu den digitalen Services sind auf der Website unter Fernleihe und Datenbanken zu finden.
Tagaktuelle Informationen werden auch über die Social Media-Plattformen Facebook, Twitter und Instagram veröffentlicht.

(Stand 06.04.2021/Stgl)