08.04.2021 - E-Scooter in Neuss

Verleihsystem seit dieser Woche im Stadtgebiet

Am Dienstag, 6. April 2021, hat der erste Anbieter für den Verleih von E-Scootern, die Firma SPIN, ihre Tätigkeit in Neuss aufgenommen. Spin wird hier in den kommenden Monaten eine Flotte von 200 Fahrzeugen auf die Straße bringen und nach einer Testphase entscheiden, ob sukzessive weiter ausgebaut werden kann.
In bestimmten Bereichen der Stadt ist die Nutzung, das Abstellen und die Bereitstellung der E-Scooter nicht gestattet. Dazu zählt beispielsweise der Hauptstraßenzug von der Oberstraße ab Peter-Wilhelm-Kallen-Straße über Büchel, Niederstraße bis zur Krefelder Straße, Park- und Grünanalagen, Fußgängerzonen, die nicht für den Radverkehr freigegeben sind, Wald-, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Spielplätze, Friedhöfe, Rheinbrücken oder andere Straßenbrücken. Pro Standort dürfen maximal fünf Fahrzeuge abgestellt werden und sie dürfen Dritte weder gefährden noch behindern und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen. Insbesondere ist beim Abstellen der E-Scootern eine nutzbare Restgehwegbreite von mindestens 2,0 m freizuhalten. Ebenso dürfen die Roller nicht auf Radwegen, gemeinsamen Rad-/Gehwegen, mit einer Breite von weniger als 2,5 Metern, einem Streifen jeweils 60 Zentimetern links und rechts von Blindenleitsystemen, in Feuerwehrzufahrten und Feuerwehrbewegungszonen, Gleisbereiche und Warteflächen des ÖPNV, vor und fünf Metern hinter Kreuzungen und Einmündungen, Einfahrten, Eingängen und Zugängen oder an Handläufen, Fahrstühlen, Lichtzeichenanlagen, denkmalgeschützten Bereiche und in Grünflächen entlang der Straßen abgestellt werden.

(Stand: 08.04.2021, Stgl/Fi)