04.05.2021 - Zuschussrichtlinien für Partnerschaftsbegegnungen erweitert
Auch virtuelle Treffen können nun bezuschusst werden
Neusser Schulen, Vereine und sonstige Gruppen können Zuschüsse für Begegnungen im Rahmen der bestehenden Städtepartnerschaften und -freundschaften beantragen. Die Stadt Neuss weitet diese Zuschussrichtlinien nun aus. Ab sofort können die Zuschüsse auch für Begegnungen im „virtuellen Raum“ beantragt werden.
Analog zu den Vorgaben für „Face-to-Face“-Begegnungen orientieren sich die Höchstbeträge dabei an den Zuschüssen, die gemäß Nr. 5 der „Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Partnerschaftsbegegnungen“ für Begegnungen in Neuss gewährt werden. Die entstandenen Aufwendungen im Rahmen der digitalen und/oder virtuellen Begegnungen müssen im Nachgang wie bei den bisherigen Begegnungen belegt werden. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Partnerschaftsbegegnungen kann auf der Homepage der Stadt Neuss unter www.neuss.de/rathaus/partnerstaedte nachgelesen werden.
(Stand 04.05.2021, Kro)