12.05.2021 - Forschungs- und Entwicklungszentrum auf VfR-Gelände
Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan vom 17. Mai bis zum 16. Juni 2021
Auf dem ehemaligen VfR-Gelände zwischen Hammer Landstraße und Derendorfweg soll ein Forschungs- und Entwicklungszentrum entstehen. Geplant sind Bürogebäude, Hallen für Labore, Lager, Musterbau und Montage sowie ein Parkhaus. So könnten bis zu 1.100 Beschäftigte an dem Standort arbeiten. Gleichzeitig sollen der Derendorfweg sowie die Fuß- und Radwege auf der Hammer Landstraße ausgebaut werden. Der Bebauungsplan 500 – Hammfeld II, Hammer Landstraße, Derendorfweg – als Grundlage für dieses Vorhaben liegt vom 17. Mai bis zum 16. Juni 2021 öffentlich aus.
Die Unterlagen sind online unter www.neuss.de in der interaktiven Bauleitplanübersicht verfügbar, können aber auch im Amt für Stadtplanung, Zimmer 1.656 (1. Etage), im Neusser Rathaus (Michaelstraße 50, Eingang 5), eingesehen werden. Möglich ist dies montags bis mittwochs, 8.30 bis 16 Uhr, donnerstags, 8.30 bis 18 Uhr, sowie freitags, 8.30 bis 12.30 Uhr. Stellungnahmen können während der Öffentlichkeitsbeteiligung schriftlich, mündlich zur Niederschrift, per E-Mail an stadtplanung@stadt.neuss.de oder online in der Interaktiven Bauleitplanübersicht auf www.neuss.de abgegeben werden.
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie bestehen für eine Einsichtnahme vor Ort besondere Regelungen. So dürfen maximal zwei zusammengehörige Personen gleichzeigt am Auslegungsort anwesend sein. Zu anderen Personen ist Abstand zu halten, außerdem sind im gesamten Rathaus medizinische Masken (OP-, FFP2- oder vergleichbare Masken) zu tragen sowie die bereitgestellten Mittel zur Händedesinfektion zu Nutzen. Für eine eventuelle Corona-Rückverfolgung werden die Kontaktdaten der Einsichtnehmenden nur zu diesem Zweck erfasst und vier Wochen nach Ende der Auslegung wieder vernichtet. Diese Schutzmaßnahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung und können sich auch im Rahmen der Auslegung verändern. Aus diesem Grund und um Wartezeiten zu vermeiden, können Termine zur Einsichtnahme im Vorfeld unter 02131/906101 vereinbart werden.
Wer zur besonders zu schützenden Personengruppe mit einem höheren Risiko für schweren Krankheitsverlauf (gem. Robert-Koch-Institut) gehört oder unter häuslicher Quarantäne steht und über keinen Internetzugang verfügt, kann sich für eine individuelle Unterstützung bei der Einsichtnahme an das Amt für Stadtplanung unter 02131/906101 wenden.
(Stand: 12.05.2021/Spa)