15.12.2021 - Aufzüge im Rathaus außer Betrieb

Parkplätze für Menschen mit Behinderung in unmittelbarer Nähe des Rathauses vorhanden

Aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung ist die Stadtverwaltung Neuss zurzeit nur eingeschränkt und nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar. Der Zugang zur Stadtverwaltung kann nur noch unter Berücksichtigung der 3-G-Regelungen erfolgen. Besucherinnen und Besucher müssen beim Betreten des Rathauses ihre vollständige Impfung, einen Nachweis der Genesung oder ein negatives Testergebnis vorzeigen.
Um den Publikumsverkehr im Rathaus steuern zu können, ist der Zugang deshalb ausschließlich über den Eingang 2 (Bürgeramt/Infotheke) möglich. Dies hat zur Folge, dass das Rathaus nicht über die Aufzüge des Parkhauses erreichbar ist beziehungsweise das Rathaus nicht über die Aufzüge in Richtung Parkhaus verlassen werden kann. Bürgerinnen und Bürger, die über eine Parkberechtigung für einen Behindertenparkplatz verfügen, werden deshalb gebeten, die Behindertenparkplätze in unmittelbarer Nähe des Rathauses zu nutzen.

(Stand: 15.12.2021, Kro)

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