03.02.2022 - Haltung des Damwildbestandes im Selikumer Park

Heutige Tierentnahme

Im November 2021 hat sich der Rat dafür ausgesprochen, das Damwildgehege im Selikumer Park zu erhalten. Zur Umsetzung der dafür notwendigen tierschutzgerechten Rahmenbedingungen wurde die Verwaltung beauftragt, ein Bestandsmanagementkonzept zu entwickeln. In enger Abstimmung mit dem Rhein-Kreis-Neuss wird darin u.a. geregelt, dass durch regelmäßige Entnahme der Bestand von nicht mehr als 15 bis 20 Tieren zu erhalten ist. Nach Erfüllung der nötigen Bestimmungen, wurden daher am heutigen Donnerstag rund 26 Tiere durch Abschuss entnommen.

Um allen Bestimmungen gerecht zu werden, war zuvor die Installation von Hochsitzen, die Einholung einer Genehmigung durch die Polizeibehörde und eine Lebendbeschau durch das Kreisveterinäramt erforderlich. Der Selikumer Park wurde für die Zeit der Tierentnahme abgesperrt. Die Tiere wurden unverzüglich für die weitere Verwendung in einen Kühltransporter verbracht.

Für die Sicherstellung der tierschutzgerechten Entwicklung soll die vorhandene Fläche im Wildgehege so geteilt werden, dass eine Wechselnutzung durch das Damwild ermöglicht wird. Auch hier werden derzeit bereits Vorkehrungen getroffen, um die bisherige Situation zu optimieren. Die Struktur im Gehege wird durch das Einbringen zusätzlicher Rückzugsbereiche überarbeitet und erweitert. Insbesondere die Maßnahmen, die sich unmittelbar mit der Tierhaltung befassen, dienen dazu, den Tierschutz umzusetzen.

Im Rahmen einer zielgerichteten Öffentlichkeitsarbeit werden zur Information der Besucherinnen und Besucher zurzeit Hinweistafeln entwickelt, auf denen die landwirtschaftliche Haltung von Gatterwild thematisiert wird. Die Texte informieren über die Geschichte und die Besonderheiten der Tiere und der Gatterwildhaltung. Dabei wird auch die Verwertung der Fleischerträge dargestellt.

Die Stadt Neuss betreibt das Damwildgehege seit mehreren Jahrzehnten. In der Vergangenheit wurde dabei eine regelmäßige Bestandsregulierung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durch den Abschuss von zu entnehmenden Tieren betrieben. Dies führte in jüngerer Zeit zu wiederholten Protesten von Neusser Bürgerinnen und Bürgern, so dass der Abschuss zunächst eingestellt wurde. Das daraus resultierende rasche Anwachsen des Bestandes ergab eine kritische Situation hinsichtlich Populationsgröße und Bestandszusammensetzung im Gehege, die den gesetzlichen Vorgaben zur Damwildhaltung nicht mehr entsprach.

(Stand: 03.02.2022/Bo)