02.08.2023 - Neuss startet ins neue Kindergartenjahr

Bedarfsdeckungsquote bei U3 liegt über 90 Prozent

Zum 1. August 2023 ist Neuss mit insgesamt 6724 Plätzen in 104 Kindertageseinrichtungen in das neue Kindergartenjahr gestartet. Die Bedarfsdeckungsquote bei den unter Dreijährigen liegt bei über 90 Prozent. Weiterhin müssen in Neuss für über Dreijährige keine Elternbeiträge entrichtet werden.

5190 der 6724 Betreuungsplätze sind für über Dreijährige vorgesehen. „Alle Eltern, die sich nach der Vergabe der Kitaplätze im März 2023 zum 1. August noch platzsuchend an unser Jugendamt gewendet haben, sind versorgt, haben ein Platzangebot erhalten oder sind aufgrund einer aktuellen Meldung in Vermittlung“, weiß Ralf Hörsken, Beigeordneter der Stadt Neuss für Jugend, Soziales und Senioren zu berichten. In den Neusser Kindertageseinrichtungen wurden zum Stichtag 1. August 2023 zudem 1534 Plätze sowie weitere 494 Plätze in der Kindertagespflege für unter Dreijährige (U3) gemeldet.

Aus den 1.586 Vormerkungen im Kitanavigator (Stichtag: 1.8.) und 592 Kindern, die ihren U3-Betreuungsplatz behalten werden, ergibt sich eine vorgemerkte Bedarfsquote von 48,22 Prozent. Somit liegt die Versorgungsquote der gewünschten Betreuungsplätze von Eltern in Neuss in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege bei 90,54 Prozent. „Hierzu muss man wissen, dass nicht alle Eltern auch tatsächlich einen Platz für ihr unter dreijähriges Kind suchen“, so Hörsken weiter. Das Land Nordrhein-Westfalen geht nur von einer fiktiven Bedarfsquote von 44,3 Prozent für diese Altersgruppe aus. Die Versorgungsquote für den tatsächlichen Bedarf (Bedarfsdeckungsquote) wird in Neuss damit sehr gut erfüllt.

Seit dem Kindergartenjahr 2020/21 müssen in Neuss keine Beiträge für über Dreijährige gezahlt werden. Für den gesamten Bereich der Kindertagesbetreuung nimmt die Stadt jährlich etwa 100 Millionen Euro in die Hand. Zudem werden nicht nur Eltern entlastet, sondern auch die vielen freien Träger in Neuss bei ihrer Aufgabe in der Kindertagesbetreuung durch freiwillige Leistungen zur Entlastung bei dem gesetzlichen Trägeranteil und nicht refinanzierten Mietkosten.