Abfangungen / Unterfangungen

Abfangungen / Unterfangungen sind in der DIN1023 geregelt, Abfangungen sind ein statischer Eingriff und daher baugenehmigungspflichtig.

Da es sich bei einer Abfangungen / Unterfangung oft um ein nachbarrechtliches Problem handelt ist hierfür immer eine Einwilligung des Nachbarn vorzulegen. Zudem sollte vor einer Unterfangung ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt werden, um im Falle eines folgenden Rechtsstreites klären zu können, ob Schäden nach oder vor der Maßnahme entstanden sind.

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Wilhelm Heister
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