Baugenehmigung

Die Baugenehmigung ist der schriftliche Bescheid, dass ein Bauvorhaben dem geltenden öffentlichen Baurecht entspricht. Die Geltungsdauer ist auf drei Jahre begrenzt. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie mit dem Bauvorhaben begonnen haben. Die Baugenehmigung kann auf Ihren Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden.