Baustellenlärm

Bei jeder Baustelle muss mit Lärm gerechnet werden. Wenn von einer gewerblichen Baustelle die Belästigungen über das zumutbare Maß hinausgehen können Sie sich direkt an das Bauordnungsamt wenden.

Ansprechpartner sind die Außendienstmitarbeiter der Bezirke: Bezirksauswahl