Bauüberwachung
Das Bauordnungsamt ist verpflichtet und berechtigt, die Ausführungen genehmigungspflichtiger Bauvorhaben zu überwachen. Dies dient auch der Gefahrenabwehr.
Das Bauordnungsamt ist verpflichtet und berechtigt, die Ausführungen genehmigungspflichtiger Bauvorhaben zu überwachen. Dies dient auch der Gefahrenabwehr.