Brandverhütungsschau

Brandverhütungsschau

Was ist eine Brandverhütungsschau?

Das Amt für Brandschutz und Rettungswesen der Stadt Neuss (Brandschutzdienststelle der Feuerwehr Neuss) nimmt eine Begehung bestimmter Objekte oder Einrichtungen vor. Eine Brandverhütungsschau ist eine vorsorgliche Maßnahme, um bestimmte Objekte und Einrichtungen  hinsichtlich Brand- und Explosionsgefahr zu prüfen.

Wann muss eine Brandverhütungsschau durchgeführt werden?

Auf Grundlage des § 26 BHKG NRW ( Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz) müssen Gebäude und Einrichtungen einer Brandverhütungsschau unterzogen werden, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind, oder in denen beim Ausbruch eines Brandes oder einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet wären.

Objekte bei denen eine Brandverhütungsschau durchgeführt werden muss sind im Brandverhütungsschau- Kataster aufgeführt.

Wer ist zuständig?

Die Brandverhütungsschau wird federführend vom Amt für Brandschutz und Rettungswesen (Brandschutzdienststelle der Feuerwehr Neuss) durchgeführt. Nach der Brandverhütungsschau erstellen die Mitarbeiter Amtes den Brandverhütungsschaubericht.

Die zuständigen Mitarbeiter des Amtes für Bauberatung und Bauordnung ordnen auf Grundlage des Brandverhütungsschauberichtes gegebenenfalls notwendige Mängelbeseitigungen an und fordern die Umsetzung der im Brandverhütungsschaubericht gemachten Forderungen des Amtes für Brandschutz und Rettungswesen.

Zuständig ist im Amt für Brandschutz und Rettungswesen das Sachgebiet „Vorbeugender Brandschutz“,

Ansprechpartner:
Herr Theißen
Telefon: 02131 - 135 766

E-Mail: brandschutzdienststelle@stadt.neuss.de

Wie wird eine Brandverhütungsschau durchgeführt?

Rechtzeitig vor einer anstehenden Brandverhütungsschau wird der/ die entsprechende Eigentümer / in, etc. vom Amt für Brandschutz und Rettungswesen angeschrieben, um einen Termin für die Durchführung der Brandverhütungsschau festzulegen.

Brandverhütungsschauen werden nicht vom Amt für Bauberatung und Bauordnung durchgeführt, sondern vom Amt für Brandschutz und Rettungswesen.

Die Brandverhütungsschau umfasst mindestens einen Ortstermin in dem das Bauobjekt, das der Brandverhütungsschau unterzogen wird, gemeinsam abgegangen wird.

In der Regel finden Brandverhütungsschautermine in Begleitung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters des Amtes für Bauberatung und Bauordnung statt.

Nach einer Brandverhütungsschau wird ein Brandschutzbericht durch das Amt für Brandschutz und Rettungswesen erstellt.