Einzug

Erst wenn Ihr Bauvorhaben ordnungsgemäß fertig gestellt und sicher zu benutzen ist - bei genehmigungspflichtigen Vorhaben frühestens eine Woche nach Anzeige der Fertigstellung – darf es bezogen werden. Wenn keine Sicherheitsbedenken bestehen, kann auf Antrag genehmigt werden, dass Sie das Bauvorhaben auch schon früher benutzen.