Lärmaktionsplan

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde 2002 verabschiedet.

Mit Hilfe dieser Richtlinie soll EU-weit festgestellt werden, wie hoch die Lärmbelastung ist. Beim Erreichen von Schwellenwerten soll mit Hilfe von Aktionsplänen langfristig eine Lärmsanierung erreicht werden. Diese Schwellenwerte stellen dabei keine „Grenzwerte“ dar, die eingehalten werden müssen. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie gliedert sich in Stufen.
In Stufe I waren nur große Ballungsräume sowie sehr stark frequentierte Verkehrswege wie z.B. Autobahnen zu untersuchen, so dass die Stadt Neuss – obwohl sie ein kein großer Ballungsraum ist – aufgrund der Nähe zu mehreren Autobahnen bereits zum Zeitpunkt der Stufe I beteiligt war. Die Stadt Neuss hat im Rahmen dieser Stufe im Jahr 2012 einen Lärmaktionsplan erarbeitet. Die in diesem Plan genannten Maßnahmen wurden umgesetzt bzw. werden bei laufenden Maßnahmen fortgeführt.

Die Stadt Neuss hat den bestehenden Lärmaktionsplan vollkommen überarbeitet. Der aktualisierte Aktionsplan zeigt die strategischen Lärmkarten, weist die Zahl der Lärmbetroffenen aus und nennt lärmmindernde Maßnahmen.
Der Maßnahmenplan umfasst insgesamt 36 Maßnahmen, die insbesondere verkehrliche Maßnahmen und Maßnahmen zur Lärmreduzierungen an der Lärmquelle benennen. Der aktualisierte Lärmaktionsplan wurde vom Rat der Stadt Neuss in seiner Sitzung am 08.05.2020 beschlossen.

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Lärmbelastung in sogenannten „strategischen Lärmkarten“ darzustellen. Die Lärmkarten zeigen die sogenannte „gewichtete Gesamtbelastung aus der Belastung zur Tag-Zeit, den Ruhezeiten und der Nacht-Zeit“ LDEN sowie die Belastung zur Nacht-Zeit Lnight für die Emittenten „Straßenverkehr“, „Schienenverkehr“, „Gewerbelärm und Häfen“ sowie „Fluglärm“.
Die strategischen Lärmkarten können auf der Homepage zur EU-Umgebungslärm-Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW eingesehen werden.

Die vorliegende Lärmaktionsplanung ist nicht abschließend. Vielmehr muss die Lärmbelastung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie regelmäßig neu ermittelt und bewertet werden. Erste Ergebnisse der nächsten Lärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie sollen Jahr 2022 vorliegen.

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