Leichte Sprache - Mann liest ein Buch und freut sich

Aufenthalts-Erlaubnis für die Arbeit

Informationen in Leichter Sprache

Karte von Deutschland mit Flagge.

Sie sind aus dem Ausland und
Sie wollen in Deutschland arbeiten?

Dann brauchen Sie eine Aufenthalts-Erlaubnis für die Arbeit.

Eine Aufenthalts-Erlaubnis für die Arbeit
ist ein Papier, auf dem steht:
Sie dürfen in Deutschland leben und arbeiten.

Bescheinigung.

Sie brauchen keine Aufenthalts-Erlaubnis für die Arbeit,

  • wenn Sie aus Deutschland kommen.
  • Oder einem anderen Land in der Europäischen Union.
  • Oder wenn Sie eine Niederlassungs-Erlaubnis haben.
    Das ist ein Papier vom Amt, auf dem steht:
    Sie dürfen für immer in Deutschland bleiben.
Das Bild 'Ausland' zeigt eine Karte von Europa: Deutschland ist weiß, das Ausland ist farbig gestaltet.

Auf dieser Seite stehen Infos zum Aufenthalt für

  • Arbeit-Nehmer und Arbeit-Nehmerin
    Arbeit-Nehmer und Arbeit-Nehmerinnen heißt:
    Menschen arbeiten in einem Unternehmen.
    Und sie bekommen dafür Geld.
  • Selbst-ständige, Arbeit-Geber und Arbeit-Geberin
    Der Arbeit-Geber oder die Arbeit-Geberin
    ist der Chef oder die Chefin.
    Sie geben den Menschen Arbeit.
    Sie heißen auch: Unternehmer oder Unternehmerin.

Was brauche ich für die Aufenthalts-Erlaubnis?

  • Amt.

    Formular für den Antrag

    Das Formular für den Antrag bekommen Sie
    bei der Beratung im Integrations-Amt.

  • Bescheinigung.

    Gültiges Visum für die Arbeit
    oder Ihre Aufenthalts-Erlaubnis

    Ein Visum ist eine Erlaubnis.
    Mit einem Visum dürfen Sie in ein Land einreisen.
    Mit einem Visum dürfen Sie in einem Land bleiben.

    Büro mit vielen Menschen.

    Wichtig:
    Es gibt verschiedene Visa.
    Zum Beispiel:
    Ein Visum für einen Besuch heißt: Besuchs-Visum.
    Ein Visum für die Arbeit heißt: Arbeits-Visum.

    Arbeits-Vertrag.

    Wichtig ist immer, wofür Sie das Visum brauchen.

    Sagen Sie beim Beantragen vom Visum:
    Dass Sie ein Arbeits-Visum brauchen.

    Sie bekommen keine Aufenthalts-Erlaubnis für die Arbeit,
    wenn Sie nur ein Besuchs- oder Geschäfts-Visum haben.

  • Personal-Ausweis mit einem Foto von einem Mann.

    Ihren gültigen Pass

    Sie müssen uns Ihren Pass zeigen.
    Der Pass muss gültig sein.

  • Wohn-Vertrag.

    Kopie von Ihrem Miet-Vertrag

    Sie müssen uns eine Kopie
    von Ihren Miet-Vertrag zeigen.
    Damit wir sehen, wo Sie wohnen.

  • Eine Seite und eine Kopie von der Seite.

    Arbeits-Angebot oder
    Stellen-Beschreibung

    Sie müssen uns einen Nachweis
    von der künftigen Arbeits-Stelle zeigen.

    Zeitung.

    Zum Beispiel:
    Das Angebot für die Arbeit in Deutschland.
    Oder eine Stellen-Beschreibung.

    In einer Stellen-Beschreibung stehen Infos über die Arbeit.
    Zum Beispiel:

    • Wo Sie arbeiten.
    • Wie lange Sie arbeiten.
  • Zusage: Papier mit Stempel und Unterschrift und dem Zeichen: Daumen hoch.

    Erlaubnis von der
    Bundes-Agentur für Arbeit

    Manchmal brauchen Sie für die Arbeit in Deutschland
    eine Erlaubnis von der Bundes-Agentur für Arbeit.
    Die Bundes-Agentur regelt dann mit dem Integrations-Amt
    ob Sie in Deutschland arbeiten dürfen.

    Wenn Sie die Erlaubnis bekommen,
    dann müssen Sie uns den Nachweis zeigen.

  • Versicherungsgebäude mit Pfeil auf Versicherungs-Karte und Pfeil zeigt auf Besuch beim Arzt und Zahnarzt sowie Krankenhaus.

    Nachweis von der
    Kranken-Versicherung

    Wenn Sie eine Versicherungs-Karte haben,
    dann müssen Sie uns nur diese Karte zeigen.

    Wenn Sie keine Versicherungs-Karte haben,
    zeigen Sie einen anderen Nachweis
    von Ihrer Kranken-Versicherung.

  • Personal-Ausweis mit einem Foto von einem Mann.

    1 Pass-Foto

    Sie müssen uns ein Foto von sich geben.

    Das Foto muss aktuell sein.
    Das heißt:
    Es darf nicht älter als 3 Monate sein.

Aufenthalt als Arbeit-Nehmer und Arbeit-Nehmerin

Arbeits-Vertrag.

Sie brauchen ein sicheres Arbeits-Angebot,
wenn Sie eine Aufenthalts-Erlaubnis zur Arbeit beantragen wollen.

Das heißt:
Sie müssen einen Nachweis für ein Stellen-Angebot zeigen.
Oder einen anderen Nachweis dafür,
dass Sie sicher eine Arbeit in Deutschland bekommen.

Bescheinigung.

Für die meisten Arbeiten brauchen Sie auch
eine Erlaubnis von der Bundes-Agentur für Arbeit.

Die Bundes-Agentur prüft die Arbeits-Bedingungen.
Und ob andere Personen eine Recht auf die Arbeit haben.
Zum Beispiel: Andere Menschen aus Deutschland.

Wenn Sie die Erlaubnis von der Bundes-Agentur haben,
dann können Sie im Integrations-Amt eine
Aufenthalts-Erlaubnis für die Arbeit bekommen.

Achtung, dieser Abschnitt ist wichtig.

Ausnahmen:

Das Integrations-Amt braucht keine Erlaubnis
von der Bundes-Agentur für Arbeit,
wenn Sie in diesen Bereichen arbeiten:

3 Fachleute mit Zeugnis. Der Chef sitzt im Büro am Schreibtisch.
  • Wissenschaft
  • Forschung
  • Entwicklung
  • Berufs-Sport
  • Führungs-Bereich

Das schwere Wort für die Bereiche ist:
hoch qualifizierte Tätigkeiten.

Amt.

Das bedeutet:
Die Arbeit ist sehr schwierig.
Für die Arbeit braucht man eine gute Ausbildung.
Für die Arbeit muss man viel lernen und wissen.

Dann entscheidet das Integrations-Amt selbst
über die Aufenthalts-Erlaubnis zur Arbeit.

Sie brauchen dann keine Erlaubnis
von der Bundes-Agentur für Arbeit.

Aufenthalt als Selbst-ständiger und Selbst-ständige
oder Arbeit-Geber und Arbeit-Geberin

Büro mit vielen Menschen.

Es gibt noch mehr Voraussetzungen für Selbst-ständige
und für Unternehmer und Unternehmerinnen,
die in Deutschland leben und arbeiten wollen.
Oder wenn Sie ein Unternehmen
in Deutschland gründen wollen.
Sie müssen nachweisen:

Achtung, dieser Abschnitt ist wichtig.
  • Es gibt ein besonderes Bedürfnis vor Ort.
    Das heißt:
    Die Menschen vor Ort brauchen Ihre Arbeit.
    Niemand sonst kann die Arbeit machen.
  • Oder es hat eine positive Auswirkung.
    Das heißt:
    Ihre Arbeit ist wichtig für die Gesellschaft.
    Ihre Arbeit hilft den Menschen in Deutschland.
Kein Geld vom Amt.

Wichtig:
Sie müssen auch nachweisen,
dass Sie genug Geld haben.
Und keine Hilfe vom Amt brauchen.

Sie wollen frei-beruflich in Deutschland arbeiten?

Zusage: Papier mit Stempel und Unterschrift und dem Zeichen: Daumen hoch.

Frei-beruflich heißt: Sie arbeiten selbst-ständig.
Sie sind nicht bei einem Unternehmen.

Sie bekommen nur eine Erlaubnis für die frei-berufliche Arbeit,
wenn Sie dafür ein öffentliches Interesse nachweisen.
Das heißt: Sie müssen beweisen:
Ihre Arbeit ist wichtig für die Gesellschaft.
Ihre Arbeit hilft den Menschen in Deutschland.

Kann ich die Aufenthalts-Erlaubnis
verlängern lassen?

Amt.

Ja.

Sie können die Aufenthalts-Erlaubnis nach 1 Jahr verlängern.
Gehen Sie dazu bitte rechtzeitig zum Integrations-Amt.

Arbeits-Vertrag.

Die Adresse steht unter: Kontakt.

Wichtig:
Sie müssen einen Antrag bei uns abgeben.
Und einen Nachweis für Ihre Arbeit zeigen.

Kann ich meine Arbeit wechseln, während
die Aufenthalts-Erlaubnis für die Arbeit gilt?

Amt.

Sie haben eine Aufenthalts-Erlaubnis
für eine bestimmte Arbeit.
Sie wollen Ihre Arbeit wechseln.
Dann müssen Sie zum Integrations-Amt.

Das Integrations-Amt muss erlauben,
dass Sie Ihre Arbeit wechseln.

Arbeits-Vertrag.

Für die Erlaubnis müssen Sie uns diese Papiere zeigen:

  • eine Stellen-Beschreibung und
  • den neuen Arbeits-Vertrag.

Wenn das Amt der neuen Arbeit zustimmt,
bekommen Sie eine neue Aufenthalts-Erlaubnis
mit einer neuen Arbeits-Erlaubnis.

Wo bekomme ich eine Aufenthalts-Erlaubnis?

Amt.

Sie bekommen die Aufenthalts-Erlaubnis
vom Integrations-Amt.

Die Adresse steht unter: Kontakt.

Wichtig:
Bitte bringen Sie alle nötigen Papiere mit.

Eine Person gibt einer anderen Person Geld.

Wie viel kostet die Aufenthalts-Erlaubnis?

Die Aufenthalts-Erlaubnis zur Arbeit
kostet bis zu 110 Euro.

Kontakt

Amt.

Adresse:

Integrations-Amt Neuss
Markt 2
Eingang 2
Erd-Geschoss

Tür, auf der steht: Öffnungszeiten

Öffnungs-Zeiten:

Montag – Mittwoch
8 – 16 Uhr
Donnerstag
13 – 18 Uhr
Freitag
8 – 12:30 Uhr
Telefon. E-Mail.

Telefon:

0 21 31 - 90 57 57

E-Mail:

migration@stadt.neuss.de

Weitere Informationen

Eine Frau zeigt einer anderen Frau etwas am Computer. Link.