Leichte Sprache - Mann liest ein Buch und freut sich

Einbürgerung

Informationen in Leichter Sprache

Karte von Deutschland mit Flagge.

Sie wollen deutscher Bürger
oder deutsche Bürgerin werden?
Das schwere Wort dafür ist: Ein-bürger-ung.

Dafür müssen Sie einen Antrag im Amt stellen.

Sie können den Antrag zur Einbürgerung abgeben:

  • Wenn Sie schon 8 Jahre in Deutschland leben.
  • Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind.
Menschen mit verschiedenen Nationalitäten.

Kinder unter 16 Jahren können keinen Antrag stellen.
Für sie muss der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen.
Das sind meistens die Eltern.
Oder eine andere Person, die sich um das Kind kümmert.

Zwei Personen bei einer Beratung.

Wir erklären es Ihnen im Amt.
Wenn Sie sich oder Ihre Kinder einbürgern lassen wollen.

Auf dieser Seite erklären wir:
Was Sie für die Einbürgerung brauchen.
Und wer Ihnen dabei helfen kann.

Was brauche ich für die Einbürgerung?

Amt.

Diese Papiere müssen Sie uns immer zeigen:

  • Eine Frau im Rollstuhl beantragt ein Papier im Amt.

    Antrag zur Einbürgerung

    Sie bekommen den Antrag bei unserer Beratung.
    Füllen Sie den Antrag aus.
    Aber unterschreiben Sie den Antrag noch nicht!
    Unterschreiben Sie den Antrag bitte erst im Amt.
    Bringen Sie den Antrag ohne Unterschrift mit.

  • Personal-Ausweis mit einem Foto von einem Mann.

    Pass-Foto

    Das Foto soll nicht älter als 3 Monate sein.

    Sie können das Foto nicht als E-Mail schicken.
    Fotos am Computer sind nicht erlaubt.
    Sie müssen ein gedrucktes Foto zu uns bringen.

    Achtung, dieser Abschnitt ist wichtig.

    Das Foto muss bio-metrisch sein.
    Das heißt:
    Die Person ist gut zu erkennen.
    Das Gesicht ist gut zu sehen.
    Der Kopf ist gerade.
    Die Augen sind offen.
    Der Hintergrund ist hell und einfarbig.
    Befolgen Sie bitte die Regeln für Pass-Fotos.

    Link.

    Die Regeln stehen in der Foto-Muster-Tafel.

    Foto-Muster-Tafel für Pass-Fotos

  • Eine Person schreibt etwas auf ein Papier.

    Lebenslauf

    Sie können Ihren Lebenslauf auf Papier schreiben.
    Oder am Computer.

    Das soll im Lebenslauf stehen:

    Personal-Ausweis mit einem Foto von einem Mann.
    • Ihr Name
    • Ihr Geburtstag
    • Ihre Ausbildung in der Schule und im Beruf.
    • Wenn Sie Mitglied in einem Verein sind.
    • Ein Mann hilft einer Frau mit Gehstock. Er bekommt dafür kein Geld.

      Oder Mitglied in einer Organisation sind.
      Zum Beispiel: Die Tafel.
      Das ist eine Organisation, die armen Menschen hilft.

      Oder: Ärzte ohne Grenzen.
      Das ist eine Organisation, die kranken Menschen hilft.

    • Oder wenn Sie ehren-amtlich arbeiten.
      Das bedeutet: Sie arbeiten kosten-los.
      Sie bekommen für die Arbeit kein Geld.

    Dann schreiben Sie das mit in Ihren Lebenslauf.

  • Karte von Deutschland mit Flagge.

    Pass mit Aufenthalts-Erlaubnis

    Aufenthalts-Erlaubnis bedeutet:
    Auf dem Papier muss stehen:
    Wie lange Sie in Deutschland bleiben dürfen.

  • Bild von einer Urkunde.

    Geburts-Urkunde

    Wenn Sie nicht in Deutschland geboren sind
    und keine deutsche Geburts-Urkunde haben,
    dann müssen Sie eine inter-nationale Geburts-Urkunde zeigen.

    Oder die Original-Urkunde aus dem Ausland
    und eine beglaubigte Übersetzung.
    Beglaubigt heißt:
    Auf dem Papier ist ein Stempel vom Amt.
    Der Stempel zeigt: Das Papier ist echt.

  • Verheiratetes Paar. Scheidung zwischen Mann und Frau.

    Weitere Urkunden

    Wenn Sie verheiratet oder geschieden sind,
    dann müssen Sie uns weitere Papiere zeigen.
    Welche Papiere Sie uns zeigen müssen,
    sagen wir Ihnen bei der Beratung.

  • Schule von innen.

    Nachweis über Deutsch-Kenntnisse

    Sie müssen nachweisen, dass Sie Deutsch sprechen.
    Dafür müssen Sie uns einen Abschluss
    von einer deutschen Schule zeigen.
    Zum Beispiel:

    • Haupt-Schule
    • Real-Schule
    • Gymnasium
    • Gesamt-Schule
    • Förder-Schule
    Zusage: Papier mit Stempel und Unterschrift und dem Zeichen: Daumen hoch.

    Oder Sie zeigen uns Ihr Deutsch-Zertifikat B 1.
    Zertifikat bedeutet: Zeugnis.
    B1 bedeutet: Sie können schon Deutsch sprechen.
    Sie bekommen das Zeugnis zum Beispiel
    bei der Volks-Hoch-Schule.
    Wenn Sie einen Deutsch-Kurs gemacht haben.

    3 Fachleute mit Zeugnis.

    Wichtig:
    Sie können den Kurs nur an bestimmten Schulen machen.
    Wir sagen Ihnen, wo Sie so einen Kurs machen können.

  • Bescheinigung.

    Nachweis über staats-bürgerliche Kenntnisse

    Sie müssen Ihre staats-bürgerlichen Kenntnisse nachweisen.
    Das heißt: Sie müssen zeigen, was Sie wissen zu

    • Deutscher Politik
    • Deutscher Kunst und Kultur
    • Deutscher Geschichte

    Als Nachweis zeigen Sie uns bitte:

    1. Schule von innen.

      Ihren Abschluss von einer deutschen Schule.
      Zum Beispiel:

      • von der Haupt-Schule
      • von der Real-Schule
      • vom Gymnasium
      • von der Gesamt-Schule
      • von der Förder-Schule
    2. Schul-Gebäude mit Menschen.

      Oder den Abschluss vom Einbürgerungs-Test.
      Sie können den Test bei
      der Volks-Hoch-Schule machen.

  • Arbeits-Vertrag.

    Nachweis über Ihr Einkommen

    Sie müssen Nachweise über Ihr Einkommen
    in den letzten 3 Monaten zeigen.
    Zum Beispiel: Ihren Arbeits-Vertrag.
    Und Ihre Lohn-Abrechnungen.

Bei der Beratung sagen wir Ihnen,
ob Sie weitere Papiere zeigen müssen.

Wo stelle ich den Antrag auf Einbürgerung?

Amt.

Wohnen Sie in Neuss?
Dann kommen Sie zu uns ins Integrations-Amt.

Eine Frau telefoniert.

Adresse:
Integrations-Amt Neuss
Markt 2
Eingang 2
Erd-Geschoss
Zimmer E 247 und E 242

Wo kann ich mich beraten lassen?

Zwei Personen bei einer Beratung.

Wir beraten Sie gerne.

Rufen Sie uns vorher an.
Machen Sie einen Termin für eine Beratung.

Tür, auf der steht: Öffnungszeiten

Telefon:

02 13 1 - 90 57 57

Öffnungs-Zeiten:

Montag – Mittwoch
8 – 16 Uhr
Donnerstag
13 – 18 Uhr
Freitag
8 – 12:30 Uhr

Wie stelle ich den Antrag auf Einbürgerung?

Amt.

Sie müssen den Antrag persönlich bei uns abgeben.
Sie müssen vorher einen Termin machen.

Eine Frau telefoniert.

Achtung:
Vielleicht dürfen Sie nur eine Staats-Angehörigkeit haben.
Wenn Sie die deutsche Staats-Angehörigkeit bekommen,
müssen Sie Ihre alte Staats-Angehörigkeit vielleicht verlieren.

Achtung, dieser Abschnitt ist wichtig.

Wichtig:
Kommen Sie bitte zur Beratung,
bevor Sie den Antrag stellen.

Bei der Beratung bekommen Sie

  • den Antrag
  • und ein Merk-Blatt.
Zwei Personen bei einer Beratung.

Darin stehen alle wichtigen Infos
und Papiere für den Antrag.

Wenn wir Ihren fertigen Antrag annehmen,
prüfen wir Ihren Antrag.
Danach melden wir uns bei Ihnen.
Wir machen einen neuen Termin für die Einbürgerung.

Wie viel kostet die Einbürgerung?

Eine Person gibt einer anderen Person Geld.

Die Einbürgerung kostet 255 Euro.

Und 51 Euro für Kinder unter 18 Jahren,
wenn sie den Antrag zusammen mit ihren Eltern abgeben.

Wichtig:
Wenn Sie den Antrag abgeben,
müssen Sie schon 190 Euro bezahlen.

Wo stehen die Gesetze zur Einbürgerung?

Gesetzbuch.

Die Gesetze zur Einbürgerung stehen
im Staats-Angehörigkeits-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: StAG.

Kontakt

Amt.

Adresse:

Integrations-Amt Neuss
Markt 2
Eingang 2
Erd-Geschoss

Tür, auf der steht: Öffnungszeiten

Öffnungs-Zeiten:

Montag – Mittwoch
8 – 16 Uhr
Donnerstag
13 – 18 Uhr
Freitag
8 – 12:30 Uhr
Telefon. E-Mail.

Telefon:

0 21 31 - 90 57 57

E-Mail:

migration@stadt.neuss.de