Leichte Sprache - Mann liest ein Buch und freut sich

Visum für die Einreise

Informationen in Leichter Sprache

Amt.

Ein Visum ist eine Aufenthalts-Erlaubnis.

Das ist ein Papier vom Amt.
Auf dem Papier steht:
Sie dürfen nach Deutschland reisen.
Sie dürfen eine bestimmte Zeit in Deutschland bleiben.

Achtung, dieser Abschnitt ist wichtig.

Wichtig:
Sie müssen nachweisen,
warum Sie nach Deutschland reisen.

Eine Frau im Rollstuhl beantragt ein Papier im Amt.

Das heißt:
Welchen Zweck Ihre Reise hat.
Der Zweck muss auf dem Visum stehen.
Dazu sagen wir: zweck-entsprechendes Visum.

Eltern mit Kind auf dem Sofa.

Zum Beispiel:

  • Für die Arbeit brauchen Sie ein Arbeits-Visum.
  • Wenn Sie Ihre Familie besuchen wollen,
    brauchen Sie ein Besuchs-Visum.

Wo bekomme ich ein Visum?

Das Bild 'Ausland' zeigt eine Karte von Europa: Deutschland ist weiß, das Ausland ist farbig gestaltet.

Das Visum bekommen Sie bei den
deutschen Auslands-Vertretungen.

Zum Beispiel:
Bei deutschen Botschaften
oder Konsulaten im Ausland.

Wie bekomme ich ein Visum?

Eine Frau im Rollstuhl beantragt ein Papier im Amt.

Sie müssen einen Antrag stellen
bei der deutschen Auslands-Vertretung.

Zum Beispiel:
Bei den deutschen Botschaften
oder Konsulaten im Ausland.

Schul-Gebäude mit Menschen.

Sie müssen sagen,
warum Sie nach Deutschland wollen.
Zum Beispiel:

Verheiratetes Paar.
  • Besuch
  • Heirat
  • Arbeit
  • Studium
  • Geschäfts-Reisen
  • Familien-Nachzug
Eltern mit Kind auf dem Sofa.

Familien-Nachzug bedeutet:
Ihre Familie wohnt in Deutschland.
Jetzt wollen Sie zu Ihrer Familie nach Deutschland ziehen.

Wer braucht ein Visum?

Länder von Europa in verschiedenen Farben.

Grundsätzlich braucht jeder ein Visum,
der nicht aus einem Land

  • in der Europäischen Union
  • dem Europäischen Wirtschafts-Raum
  • oder der Schweiz kommt.
Amt.

Achtung:
Es gibt Ausnahmen für bestimmte Länder.
Bitte prüfen Sie vorher, ob Sie ein Visum brauchen.

Link.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Länder
mit Visum-Pflicht oder Visum-Freiheit:

Auswärtiges Amt - Einreise und Aufenthalt

Karte von Deutschland mit Flagge.

Visum-Pflicht heißt:
Sie brauchen ein Visum für die Einreise nach Deutschland.

Visum-Freiheit heißt:
Sie brauchen kein Visum für die Einreise nach Deutschland.

Menschen mit verschiedenen Nationalitäten.

Zum Beispiel:
Sie können ohne Visum einreisen,
wenn Sie aus diesen Ländern kommen:

Weltkugel.
  • Australien
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Neuseeland
  • Republik Korea
  • und Amerika.
Ein Mann geht mit einem Koffer in den Urlaub.

Dann brauchen Sie kein Visum:
Egal warum Sie nach Deutschland kommen.
Egal wie lange Sie in Deutschland bleiben.

Achtung, dieser Abschnitt ist wichtig.

Wichtig:
Es gibt noch mehr Ausnahmen.
Zum Beispiel: Bei kurzen Aufenthalten.
Also bei Urlaubs-Reisen oder Geschäft-Reisen.
Dafür brauchen Sie kein Visum.

Amt.

Aber wenn Sie länger als 3 Monate bleiben
oder wenn Sie eine Arbeit anfangen,
dann müssen Sie ein Visum beantragen.

Dazu müssen Sie zum Integrations-Amt.
Dafür haben Sie 3 Monate Zeit.

Welche Papiere brauche ich für den Antrag?

Ein Mann geht mit einem Koffer in den Urlaub.

Sie müssen verschiedene Papiere zeigen,
wenn Sie ein Visum beantragen wollen.

Welche Papiere Sie uns zeigen müssen,
hängt davon ab:

  1. Warum Sie ein Visum brauchen.
    Also: Der Zweck Ihrer Reise.
  2. Personen aus verschiedenen Ländern mit den Flaggen dieser Länder
    Aus welchem Land Sie kommen.
    Also: Ihr Herkunfts-Land, in dem Sie gerade sind.
Link.

Bitte fragen Sie bei der Botschaft
oder beim Konsulat nach den Regeln.

Mehr Infos zu Botschaften und Konsulaten

Was muss ich noch wissen?

Zusage: Papier mit Stempel und Unterschrift und dem Zeichen: Daumen hoch.

Manchmal brauchen wir für das Visum
die Erlaubnis vom Amt
in Ihrem neuen Wohn-Ort.

Karte von Deutschland mit Flagge.

Dazu sagen wir: zustimmungs-bedürftiges Visum.

Bei einem zustimmungs-bedürftigen Visum
schickt die Auslands-Vertretung Ihren Antrag
an das Amt in Deutschland.

Zum Beispiel:

  • Wenn Sie länger in Deutschland bleiben wollen.
    Dazu sagen wir: länger-fristige Aufenthalte.
  • Büro mit vielen Menschen.
    Oder zu Erwerbs-Zwecken.
    Das bedeutet: Sie wollen in Deutschland arbeiten.
Das Bild 'Ausland' zeigt eine Karte von Europa: Deutschland ist weiß, das Ausland ist farbig gestaltet.

Achtung:
Wenn Sie den Antrag im Ausland gestellt haben,
dauert das Weiterleiten der Unterlagen
ungefähr 3 bis 4 Wochen.

Sie bekommen dann einen Brief
von der Auslands-Vertretung
.

Eltern mit Kind auf dem Sofa.

Wichtige Infos zum Familien-Nachzug:

Wenn wir Papiere von Personen brauchen,
die in Deutschland leben,
dann bekommen Sie einen Brief vom Amt.

Wie lange muss ich auf das Visum warten?

Kalender mit 31 Tagen.

Es gibt lange Warte-Zeiten.

Eine dunkelhäutige Frau wird von einer Gruppe willkommen geheißen.

Sie müssen oft mehrere Monate warten.
Wenn Sie ein Visum für einen
länger-fristigen Aufenthalt wollen.
Weil die Bearbeitung so lange dauert.

Die Bearbeitung geht schneller:
Wenn Sie ein Visum für einen
kurz-fristigen Aufenthalt wollen.

Ein Mann geht mit einem Koffer in den Urlaub.

Zum Beispiel:
Für einen Besuch oder für eine Geschäfts-Reise.
Dann müssen Sie nicht so lange warten.

Wichtig:
Sie müssen den Antrag rechtzeitig stellen.

Was muss ich nach der Einreise tun?

Amt.

Das müssen Sie nach der Einreise tun:

Sie müssen Ihren Wohnsitz anmelden.
Gehen Sie dazu ins Bürger-Amt.

Achtung, dieser Abschnitt ist wichtig.

Ausnahme:
Sie müssen Ihren Wohnsitz nicht anmelden:
Wenn Sie nur zu Besuch in Deutschland sind.
Oder wenn Sie eine Geschäfts-Reise machen.

Zusage: Papier mit Stempel und Unterschrift und dem Zeichen: Daumen hoch.

Wichtig:
Wenn Sie in Neuss wohnen:
Gehen Sie am besten sofort nach der Einreise
zum Integrations-Amt in Neuss.
Damit Sie schnell eine Aufenthalts-Erlaubnis bekommen.

Kontakt

Amt.

Adresse:

Integrations-Amt Neuss
Markt 2
Eingang 2
Erd-Geschoss

Tür, auf der steht: Öffnungszeiten

Öffnungs-Zeiten:

Montag – Mittwoch
8 – 16 Uhr
Donnerstag
13 – 18 Uhr
Freitag
8 – 12:30 Uhr
Telefon. E-Mail.

Telefon:

0 21 31 - 90 57 57

E-Mail:

migration@stadt.neuss.de