Betreuungs-Verfügung
Informationen in Leichter Sprache
Sie brauchen Hilfe:
Wenn Sie etwas nicht mehr selbst tun können.
Oder nicht mehr allein entscheiden können.
Zum Beispiel:
- Weil Sie schwer krank sind.
- Oder einen Unfall hatten.
Dann bekommen Sie vom Gericht
eine rechtliche Betreuung.
Sie können Ihre Verfügung speichern lassen
beim Zentralen Vorsorge-Register
von der Bundes-Notar-Kammer.
Was ist eine rechtliche Betreuung?
Die rechtliche Betreuung hilft Ihnen:
- Beim Amt.
- Bei Fragen zu Ihren Rechten.
Sie hilft zum Beispiel:
- Einen Brief an den Vermieter
oder die Vermieterin schreiben. - Einen Platz in einem Heim finden.
- Einen Brief an ein Amt schreiben.
- Zum Amt gehen.
Sie können selbst entscheiden,
wer Sie am besten betreuen soll.
Dafür gibt es ein Formular vom Amt.
Es heißt: Betreuungs-Verfügung.
Sie können das Formular hier herunter laden.
Was ist eine Betreuungs-Verfügung?
Eine Betreuungs-Verfügung ist ein Papier vom Amt.
Das ist eine Erlaubnis für eine Person.
Darauf steht, wer Ihr rechtlicher Betreuer
oder Ihre Betreuerin werden soll.
Zum Beispiel:
- Menschen aus Ihrer Familie
- Freunde oder Freundinnen
- Nachbarn
- Bekannte.
Die Person darf dann für Sie entscheiden.
Wenn Sie Hilfe und Betreuung brauchen.
Zum Beispiel:
- Weil Sie alt sind.
- Weil Sie krank sind.
- Weil Sie eine Behinderung haben.
Der Betreuer oder die Betreuerin muss einverstanden sein.
Das heißt: Die Person muss Ja sagen zur Betreuung.
Wichtig:
Sie können dem Gericht Personen vorschlagen.
Sie können aber nicht allein entscheiden:
Wer Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin wird.
Das Gericht entscheidet:
Wer Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin wird.
Das Gericht beachtet Ihre Wünsche.
Aber wenn Sie keine Person finden:
Dann muss das Gericht eine Person finden.
Sie können eine Person auch ablehnen.
Das heißt: Sie sagen Nein zu der Person.
Sie sagen:
Die Person soll nicht mein Betreuer
oder meine Betreuerin sein.
Zum Beispiel:
- Wenn Sie die Person nicht mögen.
- Wenn Sie sich nicht gut verstehen.
Was steht in der Betreuungs-Verfügung?
Sie schreiben in die Betreuungs-Verfügung:
Wer Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin sein soll.
Sie können hier auch aufschreiben:
Wer nicht Ihr Betreuer oder
Ihre Betreuerin werden soll.
Wichtig:
Es gibt ein Formular für die Betreuungs-Verfügung.
Wir helfen Ihnen dabei.
Bitte machen Sie einen Termin:
Muss ich persönlich ins Amt kommen?
Ja.
Sie müssen persönlich zu uns kommen.
Bitte rufen Sie uns vorher an.
Und machen Sie einen Termin.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wie viel kostet die Betreuungs-Verfügung?
Die Betreuungs-Verfügung ist kostenlos.
Sie müssen nichts dafür bezahlen.
Aber:
Die Betreuungs-Behörde kann
Ihre Betreuungs-Verfügung beglaubigen.
Beglaubigen heißt:
Das Amt sagt: Die Erlaubnis ist echt.
Behörde ist ein anderes Wort für ein Amt.
Das Beglaubigen kostet 10 Euro.
Wichtig:
Das Beglaubigen ist frei-willig.
Wir machen das nur, wenn Sie das wollen.
Sie müssen das nicht tun.
Wir helfen Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
Kontakt
Stadt Neuss
Betreuungs-Behörde
Promenadenstraße 43 – 45
41460 Neuss
Telefon:
0 21 31 - 90 51 54
E-Mail:
vorsorgevollmachten@stadt.neuss.de
Öffnungs-Zeiten:
Bitte machen Sie einen Termin.