Leichte Sprache - Mann liest ein Buch und freut sich

Vorsorge-Vollmacht

Informationen in Leichter Sprache

Papier mit der Aufschrift Vollmacht, Text und Unterschrift.

Eine Vorsorge-Vollmacht ist ein Papier.
Darauf steht eine Erlaubnis für eine Person.

Sie erlauben der Person, für Sie zu entscheiden.
Wenn Sie nicht mehr allein entscheiden können.

Krankenhaus.

Die Person darf damit für Sie entscheiden.
Zum Beispiel:

  • Weil Sie sehr krank sind.
  • Weil Sie sich schlecht erinnern können.
  • Oder Sie einen Unfall hatten.
Selbstbestimmung Wohnen: Eine Hand zeigt auf drei verschiedene Häuser.

Die Person entscheidet dann zum Beispiel:

  • Dinge mit der Bank
  • Dinge mit der Kranken-Kasse
  • Dinge mit Ihrer Wohnung
  • über Operationen.
Eine Person erklärt einer anderen Person ein Papier.

Dazu brauchen Sie eine Vorsorge-Vollmacht.

Papier mit der Aufschrift Vollmacht, Text und Unterschrift.

Eine Vorsorge-Vollmacht ist eine Erlaubnis.
Sie schreiben einem anderen Menschen eine Erlaubnis.
Was die Menschen für Sie tun dürfen.
Und wer Ihnen helfen soll.

Eine Frau pflegt eine Frau im Rollstuhl.

Mit der Vorsorge-Vollmacht suchen Sie
sich selber eine Person aus.
Die Person darf dann für Sie entscheiden.

Richterin.

Wichtig:
Sie müssen der Person vertrauen.
Sie müssen genau überlegen, wer Ihnen helfen kann.

Wenn Sie keine Vorsorge-Vollmacht haben:
Dann entscheidet das Betreuungs-Gericht.
Das Gericht sucht dann eine Person als Hilfe für Sie aus.

Gesetzlicher Betreuer.

Wichtig:
Es gibt ein Formular für die Vorsorge-Vollmacht.
Wir helfen Ihnen dabei in der Betreuungs-Behörde.
Behörde ist ein anderes Wort für ein Amt.

Eine Person unterschreibt ein Papier.

Das Amt kann die Vorsorge-Vollmacht beglaubigen.

Eine Frau lässt Papiere im Amt beglaubigen.

Beglaubigen heißt:
Das Amt macht einen Stempel
auf die Vorsorge-Vollmacht.

Das Amt bestätigt damit:
Sie haben die Erlaubnis selbst unterschrieben.
Die Vorsorge-Vollmacht ist echt.

Achtung, dieser Abschnitt ist wichtig.

Wichtig:
Das Beglaubigen ist frei-willig.
Wir machen das nur, wenn Sie das wollen.
Sie müssen das nicht tun.

Eine Frau im Rollstuhl beantragt ein Papier im Amt.

Sie können Ihre Verfügung speichern lassen
beim Zentralen Vorsorge-Register
von der Bundes-Notar-Kammer.

Wer kann sich um meine Dinge kümmern?

Papier mit der Aufschrift Vollmacht, Text und Unterschrift.

Mit der Vorsorge-Vollmacht können Sie
selbst Menschen aussuchen.

Selbstbestimmung: Assistenz

Zum Beispiel:

  • Menschen aus Ihrer Familie
  • Ihren Ehe-Mann
    oder Ihre Ehe-Frau
  • Nachbarn
  • Freunde oder Freundinnen

Wenn Sie Hilfe brauchen,
kann die Person sofort für Sie entscheiden.
In allen Lebens-Bereichen.

Muss ich persönlich ins Amt?

Eine Frau im Rollstuhl beantragt ein Papier im Amt.

Ja.
Sie müssen persönlich zu uns kommen.

Bitte rufen Sie uns vorher an.
Und machen Sie einen Termin.

Telefon: 0 21 31 - 90 51 54

Ein Mann telefoniert.

Wichtig:
Wenn Sie uns nicht erreichen:
Dann können Sie eine Nachricht hinterlassen.
Dann rufen wir zurück.

Oder schreiben Sie eine E-Mail an:
vorsorgevollmachten@stadt.neuss.de

Muss ich Gebühren bezahlen?

Die Betreuungs-Behörde kann
Vorsorge-Vollmacht beglaubigen.

Eine Frau lässt Papiere im Amt beglaubigen.

Das heißt:
Die Betreuungs-Behörde sagt:
Die Vollmacht ist echt.
Sie macht einen Stempel auf das Papier.

Eine Person gibt einer anderen Person Geld.

Das Beglaubigen kostet 10 Euro.

Wichtig: Das ist frei-willig.
Die Vollmacht ist auch ohne Stempel gültig.

Aber Sie brauchen den Stempel vom Amt
zum Beispiel:

  • Wenn Sie einen Personal-Ausweis brauchen.
  • Oder wenn Sie etwas erben.
Eine Frau hat Fragen.

Wir helfen Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Kontakt

Amt.

Stadt Neuss
Betreuungs-Behörde

Promenadenstraße 43 – 45
41460 Neuss

Eine Frau telefoniert.

Telefon:

0 21 31 - 90 51 54

E-Mail.

E-Mail:

vorsorgevollmachten@stadt.neuss.de

Tür, auf der steht: Öffnungszeiten

Öffnungs-Zeiten:

Bitte machen Sie einen Termin.