Vorsorge-Vollmacht
Informationen in Leichter Sprache
Eine Vorsorge-Vollmacht ist ein Papier.
Darauf steht eine Erlaubnis für eine Person.
Sie erlauben der Person, für Sie zu entscheiden.
Wenn Sie nicht mehr allein entscheiden können.
Die Person darf damit für Sie entscheiden.
Zum Beispiel:
- Weil Sie sehr krank sind.
- Weil Sie sich schlecht erinnern können.
- Oder Sie einen Unfall hatten.
Die Person entscheidet dann zum Beispiel:
- Dinge mit der Bank
- Dinge mit der Kranken-Kasse
- Dinge mit Ihrer Wohnung
- über Operationen.
Dazu brauchen Sie eine Vorsorge-Vollmacht.
Eine Vorsorge-Vollmacht ist eine Erlaubnis.
Sie schreiben einem anderen Menschen eine Erlaubnis.
Was die Menschen für Sie tun dürfen.
Und wer Ihnen helfen soll.
Mit der Vorsorge-Vollmacht suchen Sie
sich selber eine Person aus.
Die Person darf dann für Sie entscheiden.
Wichtig:
Sie müssen der Person vertrauen.
Sie müssen genau überlegen, wer Ihnen helfen kann.
Wenn Sie keine Vorsorge-Vollmacht haben:
Dann entscheidet das Betreuungs-Gericht.
Das Gericht sucht dann eine Person als Hilfe für Sie aus.
Wichtig:
Es gibt ein Formular für die Vorsorge-Vollmacht.
Wir helfen Ihnen dabei in der Betreuungs-Behörde.
Behörde ist ein anderes Wort für ein Amt.
Das Amt kann die Vorsorge-Vollmacht beglaubigen.
Beglaubigen heißt:
Das Amt macht einen Stempel
auf die Vorsorge-Vollmacht.
Das Amt bestätigt damit:
Sie haben die Erlaubnis selbst unterschrieben.
Die Vorsorge-Vollmacht ist echt.
Wichtig:
Das Beglaubigen ist frei-willig.
Wir machen das nur, wenn Sie das wollen.
Sie müssen das nicht tun.
Sie können Ihre Verfügung speichern lassen
beim Zentralen Vorsorge-Register
von der Bundes-Notar-Kammer.
Wer kann sich um meine Dinge kümmern?
Mit der Vorsorge-Vollmacht können Sie
selbst Menschen aussuchen.
Zum Beispiel:
- Menschen aus Ihrer Familie
- Ihren Ehe-Mann
oder Ihre Ehe-Frau - Nachbarn
- Freunde oder Freundinnen
Wenn Sie Hilfe brauchen,
kann die Person sofort für Sie entscheiden.
In allen Lebens-Bereichen.
Muss ich persönlich ins Amt?
Ja.
Sie müssen persönlich zu uns kommen.
Bitte rufen Sie uns vorher an.
Und machen Sie einen Termin.
Telefon: 0 21 31 - 90 51 54
Wichtig:
Wenn Sie uns nicht erreichen:
Dann können Sie eine Nachricht hinterlassen.
Dann rufen wir zurück.
Oder schreiben Sie eine E-Mail an:
vorsorgevollmachten@stadt.neuss.de
Muss ich Gebühren bezahlen?
Die Betreuungs-Behörde kann
Vorsorge-Vollmacht beglaubigen.
Das heißt:
Die Betreuungs-Behörde sagt:
Die Vollmacht ist echt.
Sie macht einen Stempel auf das Papier.
Das Beglaubigen kostet 10 Euro.
Wichtig: Das ist frei-willig.
Die Vollmacht ist auch ohne Stempel gültig.
Aber Sie brauchen den Stempel vom Amt
zum Beispiel:
- Wenn Sie einen Personal-Ausweis brauchen.
- Oder wenn Sie etwas erben.
Wir helfen Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
Kontakt
Stadt Neuss
Betreuungs-Behörde
Promenadenstraße 43 – 45
41460 Neuss
Telefon:
0 21 31 - 90 51 54
E-Mail:
vorsorgevollmachten@stadt.neuss.de
Öffnungs-Zeiten:
Bitte machen Sie einen Termin.