Leichte Sprache - Mann liest ein Buch und freut sich

Grund-Sicherung

Informationen in Leichter Sprache

wenig Geld im Geld-Beutel.

Grund-Sicherung heißt:
Sie bekommen Geld vom Amt.
Zum Beispiel:

Geld vom Amt für Essen, Wohnen und Freizeit.
  • Wenn Sie wenig Geld haben.
  • Wenn Sie sehr alt sind.
  • Wenn Sie sehr krank sind.
  • Wenn Sie keine Arbeit finden.

Dann bekommen Sie Geld vom Amt.
Damit können Sie Sachen zum Leben kaufen.
Zum Beispiel: Kleidung und Essen.

Wann bekomme ich Grund-Sicherung?

Sie bekommen Grund-Sicherung:

  • Gruppe mit alten Menschen.
    Wenn Sie über 65 Jahre alt sind.
    Und zu wenig Geld zum Leben haben.
  • Eine Frau sitzt im Rollstuhl.

    Wenn Sie voll erwerbs-gemindert sind.
    Voll erwerbs-gemindert heißt:
    Sie können weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten.

    Zum Beispiel:
    Weil Sie lange Zeit sehr krank sind.
    Oder weil Sie eine Behinderung haben.

    Sozial-Amt

  • Achtung, dieser Abschnitt ist wichtig.

    Wenn Sie keine Arbeit haben.
    Obwohl Sie erwerbs-fähig sind.
    Erwerbs-fähig heißt:

    Mann.
    • Sie können arbeiten.
    • Sie sind unter 65 Jahre alt.
    • Sie haben keine Behinderung.

    Dann haben Sie und Ihre Familie
    ein Recht auf Grund-Sicherung.
    Damit Sie genug Geld zum Leben haben.

    Eine Person gibt einer anderen Person Geld.

    Die Grund-Sicherung für Menschen ohne Arbeit
    heißt: Arbeits-losen-Geld 2.
    Wir sagen dazu auch: Hartz 4.

    Das heißt: Sie haben keine Arbeit.
    Sie bekommen Geld vom Amt.

    Jobcenter Rhein-Kreis Neuss

Wofür bekomme ich die Grund-Sicherung?

Sie bekommen Geld für

  • Küche.
    Essen
  • Kleidung
  • Körper-Pflege
  • Energie-Kosten
    Zum Beispiel: Strom
  • Elektro-Geräte
    Zum Beispiel:
    Wasch-Maschine
  • Möbel.
    Möbel
  • Wäsche waschen.
    Wäsche
    Zum Beispiel:
    Hand-Tücher und Bett-Wäsche
  • Sachen für den Haushalt
    Zum Beispiel: Gardinen
  • Schul-Sachen für die Kinder
    Zum Beispiel:
    Bücher und Stifte
  • Kosten zur Erneuerung der Wohnung
    Zum Beispiel: Wenn Sie etwas umbauen.
  • Telefon.
    Telefon-Kosten
  • Und andere Sachen für das tägliche Leben.
Miete.

Das Amt zahlt auch:

  1. Die Miet-Kosten
  2. Die Heiz-Kosten

Aber die Kosten dürfen nicht zu hoch sein.
Das Amt sagt Ihnen,
wie hoch die Kosten sein dürfen.

Das Amt zahlt manchmal auch 1 Mal Geld für:

  • Bild von einer Wohnung mit Möbeln.
    die Erst-Ausstattung von Ihrer Wohnung.
    Zum Beispiel:
    Möbel und Elektro-Geräte.
  • eine Erst-Ausstattung an Kleidung.
    Also alles, was Sie zum Anziehen brauchen.
  • Kleidung in der Schwangerschaft.
  • Eltern mit einem Baby.
    Kleidung für Ihr Baby.
  • eine Klassen-Fahrt von Ihrem Kind.

Wir besprechen Ihre Lebens-Situation.
Dann entscheiden wir,
ob Sie das Geld 1 Mal bekommen.

Wie wird die Grund-Sicherung berechnet?

Geld vom Amt für Essen, Wohnen und Freizeit.

Das Amt berechnet die Grund-Sicherung.

Das heißt:
Das Amt entscheidet jedes Jahr neu:

  • Wie viel Geld Sie brauchen.
  • Wie viel Grund-Sicherung Sie bekommen.
Eltern mit Kind.

Das hängt von Ihrer Lebens-Situation ab.

Zum Beispiel:

  • Ob Sie ein Kind haben.
  • Ob Sie Ihr Kind allein erziehen.
  • Oder ob Sie zusammen wohnen
    mit einem Partner oder einer Partnerin.
Achtung, dieser Abschnitt ist wichtig.

Achtung:
Sie müssen dann auch das Einkommen
vom Partner oder Ihrer Partnerin zeigen.

Wie beantrage ich Grund-Sicherung?

Amt.

Sie müssen einen Termin machen.
Sie müssen ins Amt kommen.
Das Amt heißt: Sozial-Amt.
Oder Sie gehen zum Jobcenter.
Mehr Infos stehen unter der Überschrift: Kontakt.

Bescheinigung.

Wir besprechen Ihre Lebens-Situation.
Wir beraten Sie.
Wir sagen Ihnen,
wie viel Geld Sie bekommen.

Eine Frau hat Fragen.

Sie bekommen dann die Papiere für den Antrag.
Sie können damit Grund-Sicherung beantragen.

Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Kontakt

Amt.

Adresse:

Sozial-Amt
Promenaden-Straße 43–45
41460 Neuss

Tür, auf der steht: Öffnungszeiten

Öffnungs-Zeiten:

Montag – Mittwoch
8 – 16 Uhr
Donnerstag
13 – 18 Uhr
Freitag
8 – 12:30 Uhr

Veränderte Öffnungs-Zeiten wegen Corona:

Montag – Donnerstag
9 – 15 Uhr
Freitag
9 – 12 Uhr
Telefon. E-Mail.

Machen Sie vorher einen Termin:

Telefon:
0 21 31 - 90 50 01

E-Mail:
soziales@stadt.neuss.de