Leichte Sprache - Mann liest ein Buch und freut sich

Ehe-Fähigkeits-Zeugnis für eine Heirat im Ausland

Informationen in Leichter Sprache

Verheiratetes Paar.

Sie wollen im Ausland heiraten?
Und Sie sind Deutsche oder Deutscher?

Das heißt:
Sie haben eine deutsche Staats-Angehörigkeit?
Und einen deutschen Pass oder Personal-Ausweis?

Karte von Deutschland mit Flagge.

Dann müssen Sie zum ausländischen Konsulat.
Ein Konsulat ist die Vertretung von einem Land im Ausland.
Ein Konsulat kümmert sich im Ausland
um die Angelegenheiten von seinen Bürgern und Bürgerinnen.

Es gibt deutsche Konsulate in anderen Ländern.
Und es gibt Konsulate von anderen Ländern in Deutschland.

Das Bild 'Ausland' zeigt eine Karte von Europa: Deutschland ist weiß, das Ausland ist farbig gestaltet.

Wenn Sie im Ausland heiraten wollen,
dann müssen Sie zu dem Konsulat von dem Land
in dem Sie heiraten wollen.

Sie müssen das Konsulat fragen,
welche Papiere Sie zum Heiraten brauchen.

Es gibt Länder,
in denen Sie neben den Urkunden nur eine
Familien-Stands-Bescheinigung brauchen.

Bescheinigung.

Die Familien-Stands-Bescheinigung ist die erweiterte Melde-Bescheinigung.

Das ist ein Papier auf dem steht:

  • Ihre Adresse,
  • Ihre Staats-Angehörigkeit
  • und Ihr Familien-Stand.
Verheiratetes Paar.

Familien-Stand heißt:

  • Ob Sie verheiratet sind.
  • Oder geschieden.
  • Oder ledig.
  • Oder verwitwet.
Scheidung zwischen Mann und Frau.

Sie bekommen die Familien-Stands-Bescheinigung
im Einwohner-Melde-Amt.

Amt.

In manchen Ländern brauchen Sie
ein Ehe-Fähigkeits-Zeugnis.
Das ist ein Papier vom Amt, auf dem steht:
Ob Sie beide heiraten können.

In dem Papier stehen Ihre Namen.
Und andere Informationen über Sie.

Zusage: Papier mit Stempel und Unterschrift und dem Zeichen: Daumen hoch.

Das Zeugnis bestätigt dem Amt im Ausland
dass es keine Hindernisse für eine Ehe gibt.
Zum Beispiel:

  • Dass Sie alt genug sind.
  • Dass Sie fähig sind, zu heiraten.
Eine Frau im Rollstuhl beantragt ein Papier im Amt.

Wichtig:
Wir brauchen die Papiere von beiden Verlobten.

Machen Sie einen Termin bei uns.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder etwas nicht verstehen.
Wir helfen Ihnen gerne.

Liste.

Wir schreiben alle nötigen Papiere in eine Liste.
Damit Sie wissen,
welche Papiere Sie uns zeigen müssen.

Was muss ich noch wissen?

Amt.

Manchmal müssen Sie weitere Papiere zeigen.
Bitte lesen Sie die folgenden Infos gut durch.
Damit Sie alle nötigen Papiere mitbringen:

  • Bescheinigung.

    Wenn einer von Ihnen nicht in Neuss wohnt,
    brauchen Sie eine erweiterte Melde-Bescheinigung.
    In der Bescheinigung muss Ihr Familien-Stand stehen.
    Die Bescheinigung bekommen Sie vom Melde-Amt
    in Ihrem Wohn-Ort in Deutschland.

  • Eine Seite und eine Kopie von der Seite.

    Wenn Sie schon verheiratet waren,
    brauchen Sie auch eine Kopie
    vom Ehe-Register von Ihrer letzten Ehe
    mit einem Auflösungs-Vermerk.

Scheidung zwischen Mann und Frau.

Auflösungs-Vermerk heißt:
Ihre Ehe wurde geschieden.
Sie sind nicht mehr verheiratet.
Sie können wieder heiraten.

Die Kopie aus dem Ehe-Register bekommen Sie
beim Standes-Amt in dem Sie geheiratet haben.

Eine Frau lässt Papiere im Amt beglaubigen.

Wichtig:
Die Kopie muss beglaubigt sein.

Beglaubigt heißt:
Das Amt macht einen Stempel auf die Kopie.
Der Stempel zeigt: Die Kopie ist echt.

Achtung, dieser Abschnitt ist wichtig.

Achtung:
Wenn Sie gerade erst geschieden wurden
und die Scheidung noch nicht im Ehe-Register steht,
dann müssen Sie uns die Kopie vom Ehe-Register zeigen.
Und ein Scheidungs-Urteil vom Gericht.

Was ist, wenn wir keine deutsche
Staats-Angehörigkeit haben?

Menschen mit verschiedenen Nationalitäten.

Bitte kommen Sie zur Beratung.
Wenn Sie keine deutsche Staats-Angehörigkeit haben.

Drei Personen bei einer Beratung.

Sie bekommen dann von uns ein Merk-Blatt.
In dem Merk-Blatt stehen alle nötigen Infos.
Zum Beispiel:
Welche Papiere Sie für die Heirat brauchen.

Woher bekomme ich das Zeugnis?

Amt.

Sie bekommen das Ehe-Fähigkeits-Zeugnis
vom Standes-Amt in Ihrem Wohn-Ort.

Karte von Deutschland mit Flagge.

Ausnahme:
Wenn Sie zurzeit im Ausland wohnen.
Dann ist das Standes-Amt vom letzten Wohn-Ort
in Deutschland
zuständig.

Achtung, dieser Abschnitt ist wichtig.

Das heißt:
Wir sind nur für Sie zuständig

  • Wenn Sie in Neuss wohnen.
  • Oder zuletzt in Neuss gewohnt haben.

Wie lange ist das Zeugnis gültig?

Kalender mit 31 Tagen.

Das Ehe-Fähigkeits-Zeugnis ist 6 Monate gültig.

Wichtig:
Ihr Ehe-Fähigkeits-Zeugnis muss gültig sein:

  • Wenn Sie Ihre Ehe im Amt anmelden.
  • Und wenn Sie heiraten.
    Also am Tag der Hochzeit.

Was passiert nach der Heirat im Ausland?

Amt.

Wenn Sie im Ausland heiraten, müssen Sie Ihre Ehe in Ihrem Wohn-Ort anmelden.
Dafür müssen Sie zum Melde-Amt.

Wie viel kostet das Zeugnis?

5-Euro-Scheine und Kleingeld.

Ein Ehe-Fähigkeits-Zeugnis kostet 40 Euro.

Menschen mit verschiedenen Nationalitäten.

Ausnahme:
Sie müssen 66 Euro bezahlen,
wenn einer von Ihnen keine
deutsche Staats-Angehörigkeit
hat.

Achtung:
Manchmal brauchen Sie
eine erweiterte Melde-Bescheinigung.
Die Bescheinigung kostet zusätzlich 9 Euro.

EC-Karte

Sie können mit Bar-Geld bezahlen.
Also mit Geld-Scheinen und Münzen.

Wichtig:
Schicken Sie kein Bar-Geld mit der Post.

Banküberweisung.

Sie können auch mit Ihrer EC-Karte bezahlen.
Eine EC-Karte ist eine Karte aus Plastik.
Die Karte haben Sie von Ihrer Bank bekommen.
Zusammen mit einer PIN-Nummer.
Damit können Sie ohne Bar-Geld bezahlen.

Wo stehen die Gesetze dazu?

Gesetzbuch.

Die Gesetze dazu stehen im
Bürgerlichen Gesetzbuch.
Die Abkürzung dafür ist: BGB.

Und im Personen-stands-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: PStG.

Und in der Verordnung
zum Personen-stands-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: PStVO.

Kontakt

Amt.

Adresse:

Standes-Amt Neuss
Markt 2
41460 Neuss

Telefon.

Wichtige Telefon-Nummern im Amt:

Telefon: 0 21 31 - 90 34 01

Telefon: 0 21 31 - 90 34 04

E-Mail.

E-Mail:

standesamt@stadt.neuss.de

Tür, auf der steht: Öffnungszeiten

Öffnungs-Zeiten:

Montag:
8 – 16 Uhr
Dienstag:
8 – 16 Uhr
Mittwoch:
8 – 16 Uhr
Donnerstag:
13 – 18 Uhr
Freitag:
8 – 12.30 Uhr
Samstag:
8.30 – 13.30 Uhr
(zweimal im Monat)