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Kommunal-Wahl

Informationen in Leichter Sprache

Stimm-Zettel in Wahl-Urne in verschiedenen Stadt-Teilen.

Eine Kommunal-Wahl ist die Wahl in einer Kommune.
Eine Kommune ist

  • eine Gemeinde
  • ein Ort
  • oder eine Stadt.
    Zum Beispiel: Die Stadt Neuss.
Karte von Deutschland mit Flagge.

Kommune ist ein schweres Wort aus der Verwaltung.
Deutschland ist zur Verwaltung aufgeteilt in:

  1. Bund
  2. Länder
  3. Kommunen.
Karte von einer Stadt mit Stadt-Teilen.

Die kleinste Einheit ist die Kommune.
Zum Beispiel: Die Stadt Neuss.

Die größere Einheit ist das Land.
Zum Beispiel: Das Land Nord-Rhein-Westfalen.

Die größte Einheit ist der Bund:
Die Bundes-Republik Deutschland.

Alle Kommunen haben ein eigenes Parlament.
Das Parlament von einer Stadt heißt: Stadt-Rat.

Stadt-Rat mit Politikern und Politikerinnen.

Wir wählen in der Stadt Neuss auch einen Stadt-Rat.
Dort arbeiten die Politiker und Politikerinnen.
Sie machen die Gesetze für die Stadt Neuss.

Wer wird gewählt?

Straße mit Wahlplakaten.

Sie bekommen bei der Wahl 4 Stimm-Zettel.

Hier erklären wir, warum das so ist:

Wahl-Zettel zum Ankreuzen.

1. In der Stadt Neuss wählen wir den Stadt-Rat.
Der Stadt-Rat macht die Gesetze für Neuss.
Die Gesetze gelten für alle Menschen in Neuss.

Plan mit Einnahmen und Ausgaben.

Der Stadt-Rat entscheidet über alle Fragen,
die Neuss betreffen.
Dazu gehört zum Beispiel:

  • Werden neue Schulen oder Heime gebaut?
  • Wie viel Geld bekommen Museen oder Theater?

2. Wir wählen auch einen Bürger-Meister
oder eine Bürger-Meisterin.
Die Person ist der Chef vom Stadt-Rat.
Sie entscheidet über wichtige Fragen für Neuss.

Stadt-Rat mit Politikern und Politikerinnen.

3. Die Stadt Neuss gehört zum Rhein-Kreis Neuss.
Wir wählen deshalb auch den Kreis-Tag.
Er macht Gesetze für den Rhein-Kreis Neuss.

Politiker und Politikerinnen im Parlament.

4. Wir wählen auch einen Land-Rat.
Die Person ist der Chef vom Kreis-Tag.
Er entscheidet über wichtige Fragen im Rhein-Kreis Neuss.

Wahl-Berechtigung: Wer darf wählen?

Menschen, die wählen dürfen. Sie halten Stimmzettel mit einem roten Kreuz in der Hand.

Wahl-berechtigt heißt:
Sie dürfen wählen:

  • Sie sind wenigstens 16 Jahre alt.
  • Sie wohnen länger als 16 Tage in Neuss.
  • Sie sind beim Amt in Neuss gemeldet.
  • Länder von Europa in verschiedenen Farben.
    Sie sind Deutscher oder Deutsche.
    Oder aus der Europäischen Union.

Die Abkürzung für Europäische Union ist: EU.
Das ist eine Gruppe von Ländern in Europa.

Brief mit Umschlag.

Achtung:

Wenn Sie wählen dürfen,
bekommen Sie einen Brief vom Amt.
Das nennen wir: Wahl-Benachrichtigung.

Gleichberechtigung: Schwarze Frau im Rollstuhl hat die gleichen Rechte wie ein weißer Mann.

Wichtig:

Sie können Hilfe bei der Wahl bekommen.
Zum Beispiel: Wenn Sie blind sind.
Oder wenn Sie schlecht gehen können.

Eine Frau hat Fragen.

Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Rufen Sie uns an.
Telefon: 0 21 31 - 90 32 09

E-Mail.

Oder schreiben Sie uns eine Nachricht.
E-Mail: wahlamt@stadt.neuss.de