Schöffinnen und Schöffen

Mit Beginn des Jahres 2023 werden für die fünfjährige Wahlperiode ab Januar 2024 Interessenten*innen für das Jugend- / Schöffenamt gesucht.

Mit Beginn des Jahres 2023 werden für die fünfjährige Wahlperiode ab Januar 2024 Interessenten*innen für das Jugend- / Schöffenamt gesucht. Die Stadt Neuss hat eine entsprechende Vorschlagsliste für das Amtsgericht Neuss aufzustellen.

Anforderungen

Gerne können Sie sich bis 30. April 2023 unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Anforderungen melden:

  • Bewerber*innen müssen in Neuss wohnen und zu Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) zwischen 25 und 69 Jahre alt sein.
  • Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige.
  • Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
  • Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (zum Beispiel Richter*innen, Polizeibeamte*innen, Bewährungshelfer*innen) und Religionsdiener*innen sollen nicht zu Schöffen*innen gewählt werden.

Das verantwortungsvolle Amt eines*r Schöffen*in verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.

Das sollten Sie mitbringen

Sie sollten über

  • Menschenkenntnis
  • Lebenserfahrung
  • Objektivität und Unvoreingenommenheit
  • ausgeprägten Gerechtigkeitssinn
  • Standfestigkeit sowie Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung
  • Kommunikations- und Dialogfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen

verfügen.

Jugendschöffen*innen sollten zudem in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Fragen?

Ansprechpartner*innen für die Schöffinnen und Schöffen
Telefon: 02131 90-3008  sowie  Telefon: 02131 90-3006
E-Mail: rechtsamt@stadt.neuss.de

Ansprechpartner*innen für die Jugendschöffinnen und -schöffen
Telefon: 02131 90-5331  sowie  Telefon: 02131 90-5198
E-Mail: jugend@stadt.neuss.de

Unter  schoeffenwahl2023.de können Sie sich ergänzend informieren. Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie mit anliegendem Informationsblatt.

Bewerbung

Möchten Sie sich bewerben, so nutzen Sie bitte unten stehende Vordrucke.

Bitte beachten Sie, dass seitens des Gerichtes nur eine Bewerbung – entweder Schöffe*in  /  oder Jugendschöffe*in – gewünscht ist.

(Stand: 08.12.2022/bo)

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