Tests

Hinweis: Entsprechend der Gleichbehandlung sind stets alle Geschlechterformen gemeint.

Welcher Test ist für meine Kunden erforderlich?

Es sind Test aus registrierten Testzentren (PoC-Test sowie Selbsttest unter Aufsicht von befugtem Personal) zulässig. Die Ausstellung des Ergebnisses erfolgt von dem Personal des Testzentrums. Bescheinigungen von Mitarbeitertestungen im Betrieb sind ebenfalls möglich, sofern diese dem Muster entsprechen. Auch diese Testungen müssen von geschultem Personal durchgeführt werden. (Testmöglichkeiten in Neuss; vgl. Frage 4)

Sind Selbsttest zulässig?

Selbsttests zuhause oder vor Ort in Ihrem Ladenlokal sind nicht möglich. (zugelassene Testverfahren; vgl. Frage 1)

Wie lange sind die Testergebnisse gültig?

Die Testergebnisse dürfen nicht älter als 48 Stunden sein.

Wo kann man sich testen lassen?

Eine Übersicht möglicher Testzentren in der Stadt Neuss finden Sie hier.

Ist ein Test für Click&Collect notwendig?

Nein. Bei Click & Collect (vgl. FAQ „Einkauf und Abholung“, Frage 5–7) betritt der Kunde nicht Ihr Ladenlokal, daher wird kein negatives Testergebnis benötigt.

Müssen geimpfte Kunden trotzdem ein negatives Testergebnis vorweisen?

Wenn Kunden vor mindestens 14 Tagen vollständig mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 geimpft wurden, benötigen Sie kein negatives Testergebnis.

Benötigen ehemals positiv getestete Personen ein negatives Testergebnis?

Sofern ein Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht (mind. 28 Tage bis max. 6 Monate) vorliegt, wird kein negatives Testergebnis benötigt.

Personen, die in der Vergangenheit ein positives Testergebnis hatten und einen Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden ersten Verabreichung einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff vorlegen können, benötigen ebenfalls kein negatives Testergebnis.

Wo kann ich die genauen Bestimmungen der Testverfahren nachlesen?

Dies ist in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung sowie in der Coronaschutzverordnung geregelt.