Richtlinie

Richtlinie der Stadt Neuss zur Förderung der besonders von den Folgen der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen

Gemäß Beschluss des Rates der Stadt Neuss vom 8. Mai 2020 gewährt die Stadt Neuss besonders von den Folgen der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen einen nicht zurückzahlbaren Zuschuss (die Beratungsunterlage finden Sie hier).
Die Stadt übernimmt dabei bis zu einem Maximalbetrag von 5.000,-- € die Hälfte der von April bis Juni d.J. entstandenen Zahlungsverpflichtungen aus Miet-/ Pacht- oder Kreditverträgen für gewerblich genutzte Räume in der Stadt Neuss. Die Auszahlung erfolgt ab dem 1. Juli.
Antragstellende Unternehmen müssen geltend machen, infolge der Pandemie und der dadurch ausgelösten Umsatzrückgänge nicht zur Begleichung ihrer Verbindlichkeiten in der Lage zu sein (drohende Zahlungsunfähigkeit). Die Zuschussprogramme von Bund und Land müssen in Anspruch genommen worden sein.
Das Gesamtvolumen des Standortstärkungsfonds beträgt 5 Mio. €. Die Anträge, die bis zum 30.06. gestellt werden konnten, werden nach der Reihenfolge ihres elektronischen Eingangs bei der Stadt Neuss entschieden.
Die Einzelheiten zur Entscheidung über den Antrag, aber auch zu den Prüf- und Rückforderungsrechten der Stadt Neuss, regelt eine am 27. Mai d.J. veröffentliche Richtlinie.

 

 

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