Nachbarzustimmung

Wenn durch Ihr Bauvorhaben von nachbarschützenden Vorschriften abgewichen werden soll, muss das Bauordnungsamt die betroffenen Eigentümer und Erbbauberechtigten der angrenzenden Grundstücke beteiligen. Sie können auch selbst die Nachbarzustimmung (z. B. durch Unterschrift auf den Plänen) beibringen. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung von Nachbarzustimmungen nach den Regelungen des Landesgesetzgebers gebührenpflichtig ist. Zurzeit steht je vorgelegter oder durch die Behörde eingeholter Zustimmung eine Gebühr von 150 € an.

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