Geburt

Sie haben ein Kind bekommen? Herzlichen Glückwunsch!

Beurkundung der Geburt und Anmeldung

Sie melden Ihr neugeborenes Kind direkt in der Patientenaufnahme der Neusser Krankenhäuser an. Dort wird mit Ihnen gemeinsam eine Geburtsanzeige ausgefüllt, die im Anschluss mit den erforderlichen Unterlagen per Boten an das Standesamt Neuss weitergeleitet wird. Nach der erfolgten Beurkundung, senden wir Ihnen die Geburtsurkunde Ihres Kindes direkt nach Hause. 

Hinweis: Nach der Beurkundung erhalten Sie drei gebührenfreie Geburtsbescheinigungen (für die Beantragung von Mutterschaftshilfe (für die Krankenkasse), Kindergeld, Erziehungsgeld). Für das Ausstellen einer weiterer Geburtsurkunde/eines Geburtenregisters fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 12,00 Euro an. Jede weitere Urkunde kostet 6,00 Euro.  In der Regel erhalten Sie Ihre Urkunden innerhalb von drei Wochen. 


Bei einer Hausgeburt stellt die Hebamme die Geburtsanzeige aus, die Sie dann mit den nachfolgenden Unterlagen dem Standesamt Neuss vorlegen müssen.


Folgende Unterlagen werden in jedem Fall benötigt: 

  • die von Ihnen den Eltern im Original unterschriebene Geburtsanzeige aus dem Krankenhaus, 
  • Ihren Personalausweis bzw. Reisepass, 

  • Ihre Geburtsurkunden 

Wenn Sie verheiratet sind zusätzlich: 

  • Ihre Eheurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister

Wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind zusätzlich:

  • Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft (siehe Punkt Vaterschaftsanerkennung) 
  • ggf. Urkunde über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge
    Hinweis: Die Erklärung zu dem gemeinsamen Sorgerecht kann nur beim Jugendamt erfolgen. Das Jugendamt erreichen Sie unter 02131 905152.

Wenn Sie geschieden oder verwitwet sind zusätzlich: 

  • Ihre Eheurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister
  • Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde

Grundsätzlich: 

Alle fremdsprachigen Urkunden müssen entweder in internationaler Form oder mit einer entsprechenden Übersetzung (gefertigt durch einen ermächtigten Übersetzer*in) vorgelegt werden. 

Im Einzelfall kann es erforderlich sein, dass noch zusätzliche Dokumente zu den aufgeführten Unterlagen bzw. Urkunden vorgelegt werden müssen oder eine persönliche Beratung erforderlich ist.

Vaterschaftsanerkennung 

Eine Vaterschaftsanerkennung wird nur dann benötigt, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Die Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung kann auch vor der Geburt bei einem Standesamt Ihrer Wahl oder Jugendamt abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, an dem beide Elternteile und ggf. ein/e Dolmetscher*in teilnehmen können. Sollten Sie zusätzlich die gemeinsame Sorge für Ihr Kind erklären wollen, wenden Sie sich bitte direkt an das Jugendamt (02131 905152).  

Namensgebung

Die Bestimmung des Vornamens sowie des Familiennamens erfolgt in der Regel auf der Geburtsanzeige. Sind die Eltern miteinander verheiratet und führen einen Ehenamen, erhält das Kind ebenfalls diesen Familiennamen. Führen die Eheleute keinen gemeinsamen Ehenamen oder sind die sorgeberechtigten Eltern nicht miteinander verheiratet, müssen die Eltern bei der Geburt ihres Kindes einen der beiden Familiennamen bestimmen. 

Bei alleinsorgeberechtigten und nicht verheirateten Müttern führt das Kind grundsätzlich zunächst den Namen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt führt. Sie kann jedoch durch eine gemeinsame Erklärung mit dem (nicht sorgeberechtigten) Kindsvater dem Kind den Familiennamen des Vaters erteilen. 

Sollte noch eine zusätzliche Erklärung vor dem Standesamt abgegeben werden müssen, vereinbaren Sie bitte einen Termin. 

Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Bölles, Frau Scheufeld oder Frau Strunk wenden.
Telefon: 02131-903408, 02131-903403 oder 02131-903407 
Natürlich können Sie Ihre Anfrage auch über E-Mail standesamt@stadt.neuss.de unter Angabe des Geburtsdatums und Namens Ihres Kindes sowie einer Telefonnummer an uns richten.