Sterbefall

Sterbefall

Ist ein Mensch in Neuss verstorben, so beurkundet das Standesamt der Stadt Neuss den Tod.

Wer muss den Sterbefall anzeigen?

Tritt der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Altenheim ein, ist die Leitung des Hauses zur Anzeige verpflichtet.

Ist der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus oder Altenheim eingetreten, obliegt die Anzeigepflicht der Person, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat. Alternativ kann jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder der der Sterbefall aus eigenem Wissen bekannt ist, die Anzeige vornehmen.

Angehörige beauftragen in der Regel ein Bestattungsunternehmen, das sich um die Abwicklung der notwendigen Formalitäten kümmert. Sterbefälle müssen durch Privatpersonen, Einrichtungen oder das Bestattungsunternehmen spätestens am dritten Werktag nach dem Todestag angezeigt werden.

Welche Unterlagen benötigt das Standesamt?

Bei jedem Sterbefall müssen unterschiedliche Anforderungen berücksichtigt werden, die in der Person des Verstorbenen begründet sind. Auf jeden Fall vorzulegen sind:

  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung (wenn der Sterbeort nicht der letzte Wohnort war)
  • ggfs. Sterbeurkunde des letzten Ehegatten
  • ggf. Nachweise zur Namensführung

Bei Fragen können Sie sich gerne an Herrn Lang oder Frau Strunk wenden.
Telefon: 02131-903405 oder 02131-903407

Natürlich können Sie Ihre Anfrage auch per E-Mail an standesamt@stadt.neuss.de an uns richten.

Dieser Ordner hat zur Zeit keinen Inhalt.