Gesetz über die Selbstbestimmung
Seit dem 01.11.2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft. Dieses Gesetz ermöglicht die Änderung des Geschlechtseintrages in
• männlich
• weiblich
• divers
• ohne Geschlechtsangabe.
Mit der Änderung des Geschlechtseintrages sind ebenfalls neue Vornamen zu bestimmen, die am besten zu der Geschlechtsidentität passen. Bevor die Erklärung der Geschlechts- und Vornamensänderung wirksam wird, muss diese zunächst beim Standesamt angemeldet werden.
Die Anmeldung können Sie über das folgende Formular vornehmen und unterschrieben an das Standesamt Neuss zusenden. Bitte denken Sie daran eine Kopie Ihres Personalausweises beizufügen.
Bei minderjährigen Personen ist es erforderlich, dass die gesetzlichen Vertreter der Geschlechts- und Namensänderung zustimmen. Zusätzlich ist von den beteiligten Personen zu versichern, dass sie sich einer Beratung unterzogen haben. Sofern eine minderjährige Person die Geschlechts- und Namensänderung anmelden möchte, haben bitte auch die gesetzlichen Vertreter die Anmeldung zu unterschreiben.
Das sind die nächsten Schritte:
1. Überlegen, welches Geschlecht und welche(r) Vorname(n) zukünftig gewünscht sind.
2. Anmeldungsformular ausfüllen, unterschreiben und im Original an das Standesamt senden.
3. Einen Termin zur Abgabe der Erklärung vereinbaren (mindestens 3 Monate und maximal 6 Monate nach Eingang der Anmeldung beim Standesamt)
4. persönliche Abgabe der Erklärung im Standesamt
Bei Fragen stehen Ihnen gerne unsere Mitarbeiter:innen per E-Mail (standesamt@stadt.neuss.de) oder telefonisch zur Verfügung:
Frau Bölles: 02131 903402
Frau Scheufeld: 02131 903403
Frau Strunk: 02131 903407
Anmeldung zur Namens- und Geschlechtsänderung