Holzversteigerung

Die Stadt Neuss versteigert Rundholz aus den städtischen Wäldern, das vorwiegend als Brennholz verwendet werden kann

Allgemeine Informationen zu den Versteigerungen

Das Holz wird in verschiedenen Losen angeboten, dabei handelt es sich sowohl um stehende Bäume im Wald (sogenannte „Selbstwerbung“), aber auch bereits liegendes Rundholz direkt an einem Wirtschaftsweg. Versteigert werden verschiedene Lose mit einem Umfang von einem bis zu zehn Festmetern (fm). Die jeweiligen Lose enthalten verschiedene Holzmengen und verschiedene Baumarten. Die je Los anfallenden fm-Mengen sind im Vorfeld gemessen worden und gelten als Abrechnungsmaß. Versteigert wird nach Euro/fm je Los. Auf den Angebotspreis kommen noch sieben Prozent Umsatzsteuer, die auf der Rechnung ausgewiesen werden. Die Versteigerungen erfolgen in mündlicher Form nach § 156 BGB. Darüber hinaus gelten die AVZB-LB WH NRW in der jeweiligen Fassung.

Der Festmeter (fm) ist lediglich das Holzvolumen, also ohne Luftzwischenräume zwischen den Hölzern. Der Raummeter (rm) dagegen ist aufgeschichtetes Holz inkl. Luftzwischenräume (1 fm entspricht 1,4 rm). Der Schüttraummeter (srm) ist aufgeschüttetes Scheitholz. (1 fm entspricht 2 srm.)

Grundsätzlich erhält das höchste Versteigerungsgebot den Zuschlag. Erst nach dem Begleichen der Rechnung wird eine Fahrtberechtigung für das Befahren der benötigten Waldwege ausgestellt und es erfolgt eine örtliche, persönliche Einweisung. Ein Ansprechpartner der Stadt Neuss und dessen Kontaktdaten werden benannt. Die Aufarbeitung des Holzes und die Benutzung der Straßen, Wege und Gassen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadt Neuss übernimmt keine Haftung bei Unfällen jeglicher Art. Eine Unfallversicherung bei der Stadt Neuss oder bei deren Unfallversicherungsträgern besteht nicht.

Voraussetzungen zur Teilnahme an den Versteigerungen:

  • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre
  • Ein ausgefüllter Anmeldebogen für die Versteigerung ist per E-Mail an die angegebene Adresse zu übermitteln
  • Ein schriftlicher Nachweis über den erfolgreichen Besuch eines Motorsägen-Lehrgangs muss vorliegen (dieser ist mit dem Anmeldebogen einzureichen)
  • Als Betriebsstoffe der Motorsäge dürfen ausschließlich Bio-Kettenöle und Sonderkraftstoffe benutzt werden
  • Bei den Arbeiten mit der Motorsäge sind die Unfallversicherungsvorschriften (UVV) einzuhalten. Der/die Motorsägenführende hat eine Sicherheitsausrüstung zu tragen, diese besteht aus Helm, Gehörschutz, Gesichtsschutz, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe und Handschuhe.

Nächste Versteigerung

Der nächste Versteigerungstermin wird wieder an dieser Stelle sowie in der Presse bekannt gegeben. Gerne informieren wir Sie auch direkt, bitte teilen Sie Ihr Interesse uner der E-Mail-Adresse ralf.herrmann@stadt.neuss.de mit.