Holzversteigerung

Die Stadt Neuss versteigert Rundholz aus den städtischen Wäldern, das vorwiegend als Brennholz verwendet werden kann

Allgemeine Informationen zu den Versteigerungen

Das Holz wird in verschiedenen Losen angeboten, dabei handelt es sich sowohl  um bereits gefällte, schwächere Bäume im städtischen Wald (sogenannte „Selbstwerbung“), aber auch bereits angehäuftes liegendes Rundholz, sogenanntes Polterholz. Versteigert werden verschiedene Lose, die unterschiedliche Holzmengen und verschiedene Baumarten enthalten.

Bei Polterholz-Losen wird pauschal nach Euro/Holzhaufen geboten.

Die Versteigerungen erfolgen in mündlicher Form nach § 156 BGB. Darüber hinaus gelten die Verkaufs- und Zahlungsbedingungen (AVZB des Landesbetriebes Wald und Holz NRW) in der jeweiligen Fassung. Grundsätzlich erhält das höchste Versteigerungsgebot den Zuschlag.

Zum Verständnis: Der Raummeter (rm) ist aufgeschichtetes Holz inkl. Luftzwischenräume (1 rm entspricht 0,7 fm). Der Schüttraummeter (srm) ist aufgeschüttetes Scheitholz. (1 rm entspricht 1,4 srm).

Bei den stehenden Bäumen wird erst nach dem Begleichen der Rechnung eine Fahrtberechtigung für das Befahren der benötigten Waldwege ausgestellt und es erfolgt eine örtliche, persönliche Einweisung. Ein Ansprechpartner der Stadt Neuss und dessen Kontaktdaten werden benannt.

Die Aufarbeitung des Holzes und die Benutzung der Straßen, Wege und Gassen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadt Neuss übernimmt keine Haftung bei Unfällen jeglicher Art. Eine Unfallversicherung bei der Stadt Neuss oder bei deren Unfallversicherungsträgern besteht nicht.

Voraussetzungen zur Teilnahme an den Versteigerungen:

  • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
  • Ein ausgefüllter Anmeldebogen für die Versteigerung ist per E-Mail an die angegebene Adresse zu übermitteln.
  • Ein schriftlicher Nachweis über den erfolgreichen Besuch eines Motorsägen-Lehrgangs muss vorliegen (dieser ist mit dem Anmeldebogen einzureichen).
  • Als Betriebsstoffe der Motorsäge dürfen ausschließlich Bio-Kettenöle und Sonderkraftstoffe benutzt werden.
  • Bei den Arbeiten mit der Motorsäge sind die Unfallversicherungsvorschriften (UVV) einzuhalten. Der*die Motorsägenführende hat eine Sicherheitsausrüstung zu tragen, diese besteht aus Helm, Gehörschutz, Gesichtsschutz, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhen und Handschuhen.

Nächste Versteigerung

Informationen zum nächsten Versteigerungstermin und das Anmeldeformular finden Sie in Kürze auf dieser Seite. Interessierte können sich auch bei Ralf Herrmann unter ralf.herrmann@stadt.neuss.de registrieren lassen und werden dann per Email über den nächsten Holversteigerungstermin informiert.

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Stand: 04. März 2024

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