Friedhofsverwaltung und Allgemeines

Büroöffnungszeiten:

Mo-Fr von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 12:30 bis 15:00 Uhr
Sa von 9:30 bis 12:00 Uhr
Die Friedhöfe sind für Besucher ganztägig geöffnet

Ansprechpartner

Leiter

Herr Rainer Lessmann

Bestattungswesen

Sachbearbeiter: Herr Strerath
Tel.: 02131 90-7213
E-Mail: ralf.strerath@stadt.neuss.de

Sachbearbeiterin: Frau Rottes
Tel.: 02131 90-7218
E-Mail: ruth.rottes@stadt.neuss.de

Sachbearbeiterin: Frau Möller
Tel.: 02131 90-7211
E-Mail: maryna.moeller@stadt.neuss.de

Grünflächenpflege

Bereichsleiter: Herr Sentürk
Tel.: 02131 90-7215
E-Mail: yasin.sentuerk@stadt.neuss.de

Kaufmännischer Bereich

Sachbearbeiter: Herr Pfeiffer
Tel.: 02131 90-7216
E-Mail: jan-stephan.pfeiffer@stadt.neuss.de

Sachbearbeiterin: Frau Hamacher
Tel.: 02131 90-7210
E-Mail: christel.hamacher@stadt.neuss.de

Die Anlage einer Grabstätte

Bald nach der Bestattung sind der Blumenschmuck, die Kränze und die Sträuße verwelkt. Viele Trauernde möchten nun möglichst schnell die Grabstätte abhügeln und bepflanzen. Damit sollte man jedoch in den frostfreien Monaten wenigstens 6 Wochen warten, damit sich der Boden setzen kann. Findet eine Bestattung im Winter statt, dann sollte mit der Grabanlage möglichst bis zum Frühjahr gewartet werden.
Zum Abtransport der verwelkten Kränze in die Abfallringe können Schubkarren auf den Friedhöfen ausgeliehen werden. Anschließend sollte der Grabhügel mit einer Harke geebnet werden.
Meistens sind neben den Kränzen auch bepflanzte Schalen zur Trauerfeier mitgebracht worden. Diese können nun dekorativ auf das Grab gestellt werden. Im Winter reicht es aus, wenn der Grabhügel mit Tannengrün bedeckt wird.

Die erste Grabanlage, so die weitere Grabpflege, kann bei einem Friedhofsgärtner in Auftrag gegeben oder auch selbst durchgeführt werden.Beachtet werden muß, ob die Lage sonnig oder schattig, der Boden mehr sandig oder lehmig ist. Dabei berät Sie die Friedhofsverwaltung oder der Friedhofsgärtner gern.
Hat sich der Grabhügel gesetzt, so kann die überschüssige Erde mit einer auf dem Friedhof geliehenen Schubkarre in den nächsten Abfallring abgefahren werden. Werkzeuge, z. B. Harken, Spaten oder Schaufeln, müssen mitgebracht werden, da diese nicht ausgeliehen werden.
Werden die Gräber zu früh abgehügelt und eventuell sogar direkt auf die Höhe der Nachbargräber abgetragen, wird es zur Folge haben, daß die Erde ständig absackt. Das wiederholte Auffüllen des Grabes kann zu einem ärgerlichen Problem werden. Die obersten 5 bis 10 cm des Bodens sollten durch Kompost- oder Graberde verbessert werden. Die organische Düngung z. B. mit einem Hornmehlpräparat ist empfehlenswert.

n das fertige Grabbeet kann nun gepflanzt werden. Etwa 2/3 der Grabfläche sollte mit einer bodendeckenden Bepflanzung gestaltet werden. Je nach Standort und persönlichen Wünschen können die Pflanzen ausgewählt werden.

Gehölze für die Grabbepflanzung

Bodendeckende Gehölze:

Name Höhe (cm) Stück/m² Sonnig Halbschatten Schatten
Besenheide Heidekraut 20 – 60 16 – 25 × ×
Kanadischer Hartriegel 16 – 20 16 – 20 × ×
Felsenmispel 25 9 – 16 × ×
Zwergmispel „Coral Beauty“ 15 – 30 12 – 16 × ×
Teppichzwergmispel 10 16 – 20 × ×
Spindelstrauch „Coloratus“ 25 – 30 9 – 12 × × (×)
Wacholder „Repanda“ 20 – 30 12 – 15 × ×
Fingerstrauch 50 12 – 15 ×

Bodendeckende Stauden:

Name Höhe (cm) Stück/m² Sonnig Halbschatten Schatten
Dickmännchen, Pachysandra 20 – 25 25 – 30 (×) × ×
Efeu 30 12 – 15 × × ×
Immergrün, Vinca minor 10 – 15 25 – 30 × ×
Segge 20 – 40 20 – 25 × ×
Fiederpolster Laugenblume 5 – 6 30 – 40 × ×
Staudengeranie, Storchschnabel 25 20 – 30 × ×
Sonnenröschen 10 – 20 25 – 30 × (×)
Steinbrech 14 30 – 40 × ×
Mauerpfeffer, Fetthenne 15 30 × ×
Golderdbeere, Waldsteinie etwa 25 25 – 30 (×) × ×

Laubgehölze – im Einzelstand:

Name Höhe (m) Stück/m² Sonnig Halbschatten Schatten
Buchsbaum 3 × × ×
Zierquitte 0,6 – 2 × (×)
Blumenhartriegel 4 × ×
Zwergmispel „Pendulus“ 2 × ×
Ginster 0,3 – 0,5 ×
Purpurginster 0,6 ×
Deutzie 0,75 × ×
Hortensie 1 – 3 (×) ×
Johanniskraut 0,6 – 1 30 × × ×
Stechpalme 2 – 2,5 × ×
Mahonie 1,5 × × ×
Lavendelheide 2,5 – 3 × ×
Fingerkraut, Fingerstrauch 1 ×
Kirschlorbeer 1 – 3 (×) × ×
Alpenrose 0,5 – 3 × ×
Skimmie 0,7 (×) × ×
Schneeball 3 (×) × ×

Nadelgehölze – im Einzelstand:

Name Höhe (m) Stück/m² Sonnig Halbschatten Schatten
Nestfichte „Nidiformis“ 0,8 (×) ×
Bergkiefer 0,8 – 1 ×
Zwerglatsche 0,8 ×
Säuleneibe „Fastigiata“ 2 (×) × ×
Hemlocktanne „Jeddeloh“ 0,5 × × ×

Geschichte der Friedhöfe der Stadt Neuss

Auf dem Neusser Stadtgebiet werden derzeitig 14 Kommunalfriedhöfe und ein konfessioneller Friedhof betrieben.
Der mittlerweile über 50 ha große Friedhof an der Rheydter Straße dient seit seiner Gründung im Jahre 1873 und der Auflassung der ehemaligen Kirchhöfe St. Quirin und Christuskirche als zentraler Bestattungsplatz für Neuss.

Bei den kommunalen Neugliederungen, zuletzt 1975, sind die Kirchhöfe bzw. Friedhöfe der eingemeindeten Ortschaften, wie z. B. Uedesheim, Norf, Rosellen, Hoisten, Grefrath und Holzheim übernommen und zum größten Teil auch weitergrführt worden.
Die städtischen Friedhöfe nehmen etwa eine Gesamtfläche von 85 ha ein. Soweit es die jeweiligen örtlichen Verhältnisse zulassen, werden sie ständig erweitert, um den Bürgern der Stadt möglichst in allen Ortsteilen Bestattungsflächen anbieten zu können.

Form und Gestaltgebung des Hauptfriedhofes werden geprägt durch die verschiedenen Epochen seit seiner Gründung. Die Anwendung des Achsenprinzips sowie geometrischer und formaler Gestaltungselemente in den ersten Bauabschnitten lassen den sogenannten „Architektonischen Friedhof“ erkennen; dagegen sind geschwungene Wege, raumbildende, großzügige Pflanzungen und Freiflächen in den späteren Erweiterungsabschnitten typisch für den „Parkfriedhof“. Bei den älteren, ehemaligen Dorffriedhöfen dominiert der „Geometrische Friedhofsstil“, der meist eine annähernd quadratische, schachbrettartige Grundform hat und durch ein einfaches Wegenetz erschlossen ist.

Die Gliederung der Bestattungsfelder wird durch die verschiedenen Nutzungsformen bestimmt, so z. B. nach den Grabarten (Park- und Sondergräber, Wahlgräber, Reihengräber und Urnengräber) oder nach den Sondereinrichtungen (Ehrenfriedhöfe, Felder mit besonderen Gestaltungsvorschriften, Anonymes Grabfeld, Rasengrabfeld, Islamisches Grabfeld und Jüdische Friedhöfe).