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Elektronische Kommunikationsregeln

Die Stadt Neuss bietet Ihnen die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung.

Diese ist bei Verwaltungsverfahren durch § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land NRW (VwVfG NW) und § 36a Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGBI) geregelt. Für das Privatrecht gilt § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechend.

Die Stadt Neuss eröffnet diesen Zugang gemäß den vorgenannten Rechtsvorschriften und im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Regelungen. Die Zugangseröffnung gilt ausschließlich für die Stadtverwaltung Neuss einschließlich ihrer eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen.

Über Neuerungen und Änderungen können Sie sich zukünftig auf dieser Internetseite informieren.