Amtliche Bekanntmachung: Einsichtnahme in Entwurf der Haushaltssatzung 2009 Der Entwurf der Haushaltssatzung 2009 der Stadt Neuss mit Ihren Anlagen liegt gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2008 (GV. NRW. S. 514) bis zur abschließenden Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Neuss am 12. Dezember 2008 jeweils in der Zeit von 08.00 Uhr – 16.00 Uhr (freitags bis 12.30 Uhr) in den Diensträumen des Bereichs Finanzen, Rathaus Michaelstraße 16, Eingang 7, Zimmer 4.867 öffentlich zur Einsichtnahme aus. Gegen diesen Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige in der Zeit vom 29. September 2008 bis 17. Oktober 2008 bei der oben genannten Stelle Einwendungen erheben.http://redaktion.neuss.de/rathaus/oeffentliche-bekanntmachungen/2008/09/742-08.pdf
Amtliche Bekanntmachung: Einsichtnahme in Entwurf der Haushaltssatzung 2009
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2009 der Stadt Neuss mit Ihren Anlagen liegt gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2008 (GV. NRW. S. 514) bis zur abschließenden Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Neuss am 12. Dezember 2008 jeweils in der Zeit von 08.00 Uhr – 16.00 Uhr (freitags bis 12.30 Uhr) in den Diensträumen des Bereichs Finanzen, Rathaus Michaelstraße 16, Eingang 7, Zimmer 4.867 öffentlich zur Einsichtnahme aus. Gegen diesen Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige in der Zeit vom 29. September 2008 bis 17. Oktober 2008 bei der oben genannten Stelle Einwendungen erheben.