Landespersonalvertretungsgesetz

Unsere Aufgaben

Aufgaben der Personalvertretung


Die Aufgaben der Personalvertretung bzw. des Personalrats sind im Landespersonalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NW) beschrieben.

Die Personalvertretung

  • wacht darüber, dass alle Kolleginnen und Kollegen nach Recht und Billigkeit behandelt werden (keine Benachteiligung wegen ihrer Rasse, ethnischen Herkunft, Abstammung, Weltanschauung, Behinderung, Alter, Religion, Nationalität, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität)
  • wacht darüber, dass Gesetze, Verordnungen, Dienstvereinbarungen, Tarifverträge, usw. zugunsten der Kolleginnen und Kollegen eingehalten werden
  • schützt die Vereinigungsfreiheit der Kolleginnen und Kollegen
  • vertritt die Anregungen, Beschwerden der Kolleginnen und Kollegen gegenüber dem Dienststellenleiter
  • beantragt allgemeine Maßnahmen zum Nutzen des Gemeinwohls und des Personals
  • kümmert sich um Schwerbehinderte und andere Schutzbedürftige
  • schließt Dienstvereinbarungen ab
  • nimmt an Prüfungen teil, die Kolleginnen und Kollegen in ihrem Zuständigkeitsbereich ablegen
  • ist bei Vorbereitung der Entwürfe von Stellen-, Bewertungs- und Stellenbesetzungsplänen sowie vor Abmahnungen, bei Kündigungen in der Probezeit, bei außerordentlichen Kündigungen, bei Aufhebungs- oder Beendigungsverträgen und bei Mitteilungen an Auszubildende über ihre Nichteinstellung nach Ausbildungsende zu hören
  • achtet auf Arbeitsschutz und Unfallverhütung