Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 wird in der Bundesrepublik Deutschland der 21. Bundestag gewählt. Ursprünglich war die Wahl für den 28. September 2025 vorgesehen. Aufgrund der Vertrauensfrage vom 16. Dezember 2024 und der daran anschließenden Auflösung des Parlaments musste der Wahltermin aufgrund gesetzlicher Regelungen jedoch vorgezogen werden.

Der Bundestag wird von rund 61,2 Mio. Wahlberechtigten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt. Er ist als Volksvertretung maßgeblich an der Gesetzgebung beteiligt. Das Wahlsystem für die Bundestagswahl wurde per Gesetz im Jahr 2023 in einigen Punkten maßgeblich verändert. Die Änderungen haben das Ziel, dass der Bundestag nicht zu groß werden soll. Zuletzt und nach dem bisher gültigen Wahlsystem war der Bundestag durch Überhang- und Ausgleichsmandate auf 735 Abgeordnete angewachsen (statt der vorgesehenen 598 Abgeordneten).

Künftig soll der Bundestag grundsätzlich 630 Abgeordnete umfassen. Aus der Änderung des Wahlsystems resultierend erhält nicht mehr automatisch jede*r Wahlkreisgewinner*in auch ein Mandat für den Bundestag. Dies ist nur gewährleistet, wenn die Partei, die den Bewerber/die Bewerberin aufgestellt hat, auch ein entsprechendes Zweitstimmenergebnis in dem Bundesland erzielt.
Grundsätzlich können 299 Abgeordnete in den Wahlkreisen und die übrigen Abgeordneten über die Landeslisten der Parteien in den Bundestag einziehen.

Die Gemeinden des Rhein-Kreises-Neuss sind folgenden Wahlkreisen zugeordnet:

Den Wahlkreis 107 Neuss I bilden die Gemeinden Neuss, Dormagen, Grevenbroich und Rommerskirchen; Wahlleiter für den Wahlkreis 107 Neuss I ist Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, Stellvertreter ist Kreisdirektor Dirk Brügge.

Den Wahlkreis 109 Krefeld I-Neuss II bilden die Gemeinden Jüchen, Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch sowie von der Stadt Krefeld die Stadtbezirke 1 West,5 Süd, 6 Fischeln, 7 Oppum-Linn und 9 Uerdingen. Wahlleiterin für den Wahlkreis 109 Krefeld I-Neuss II ist Beigeordnete Cigdem Bern; Vertreter ist Stadtkämmerer Ulrich Cyprian.

Wie können Sie wählen?

Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer Verhältniswahl gewählt. Es stehen Ihnen die Erst- und Zweitstimme zu. Das heißt, Sie können auf dem Stimmzettel in den Spalten Erst- und Zweitstimme je ein Kreuz setzen.

Mit der Erststimme wählen Sie eine*n Bewerber*in Ihres Wahlkreises im Wege der Direktwahl. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Wer dort mit einfacher Mehrheit die meisten Stimmen erhält, zieht in den Bundestag ein, sofern die Partei, die den Bewerber/die Bewerberin aufgestellt hat, auch ein entsprechendes Zweitstimmenergebnis in Nordrhein-Westfalen erzielt.

Mit der Zweitstimme auf der rechten Stimmzettelhälfte können Sie die Landesliste einer Partei wählen. Das Verhältnis der Zweitstimmen ist maßgeblich dafür, in welcher Stärke die Parteien im Bundestag vertreten sind.