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Wählbarkeit

Hier wird dargestellt, wer gewählt werden kann.

Wählbar ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und

  • wahlberechtigt oder Bürger*in der Stadt Neuss ist,
  • am Wahltag seit mindestens drei Monaten seine Hauptwohnung in Neuss hat
  • und sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält.

Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge eines Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.