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Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen 2020

Dieses Jahr finden am Sonntag, den 13.09.2020, die Kommunalwahlen statt.

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger wählen neben der Bürgermeisterin*dem Bürgermeister und dem Stadtrat, auch die Landrätin*den Landrat und den Kreistag.

Die Bürgermeisterin*der Bürgermeister:

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist in einer Person

  1. Vorsitzende*r des Stadtrates
  2. oberste*r Repräsentant*in der Kommune und
  3. Chef*in der Verwaltung.

Der Stadtrat:

Der Stadtrat ist das Parlament der Kommune und vertritt die Interessen der Bürger*innen.  Er wird alle fünf Jahre gewählt.
Sämtliche Ratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
Die Sitzungen des Stadtrates sind grundsätzlich öffentlich, an diesen Sitzungen kann jede*r Bürger*in teilnehmen. Lediglich Angelegenheiten, in denen Vertraulichkeit vorgeschrieben ist, werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt.

Die Landrätin*der Landrat:

Die Landrätin oder der Landrat ist in einer Person

  1. Vorsitzende*r des Kreistages
  2. oberste*r Repräsentant*in in den Kreisen
  3. Leiter*in der Kreisverwaltung

Der Kreistag:

Der Kreistag trifft alle bedeutenden politischen Entscheidungen des Kreises. Vom Kreis werden zum Beispiel das Gesundheitsamt und das Straßenverkehrsamt betrieben, welche dann für alle Bürger*innen des Kreises und nicht nur für eine Stadt zuständig sind.

Erhält von mehreren Bewerberinnen oder Bewerbern um das Amt des Stadtoberhaupts oder der Landkreisleitung keine*r mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 2. Sonntag nach der Wahl (am 27. September 2020) eine Stichwahl unter den beiden Bewerber*innen statt, welche bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben.